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Visumkosten für die USA

Wer ein  Visum für die USA beantragt , muss Antragsgebühren an die US-Behörden entrichten. Die Kosten für ein USA Visum variieren dabei je nach beantragter Visumkategorie. Finden Sie nachfolgend einige der wichtigsten Visagebühren, die aktuell bei der Beantragung der verschiedenen Visa anfallen können.

Visum USA: Grundlegendes zu den Kosten

Alle Antragstellenden eines US-Visums sind dazu verpflichtet eine Visa-Gebühr an die US-amerikanischen Behörden zu zahlen. Doch wie viel kostet ein Visum für die USA? Die Antwort lautet: Es kommt ganz darauf an! Wie hoch die Antragsgebühren sind und wann sie gezahlt werden müssen, hängt nämlich immer davon ab, welche Visumkategorie beantragt wird.

Je nachdem, ob Sie ein Nichteinwanderungsvisum oder ein Einwanderungsvisum beantragen, kommen andere Kosten auf Sie zu. Im Vorfeld der Visumbeantragung sollten Sie sich daher genau darüber informieren, welche US-Behörde welche Bearbeitungsgebühren verlangt.

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Konsulatsgebühr für die USA

Die Visa-Gebühr wird auch Konsulatsgebühr oder Antragsgebühr genannt und im Fachjargon als MRV (Machine Readable Visa) Fee bezeichnet. Die konsularische Bearbeitungsgebühr ist bei jedem Visumantrag verpflichtend. Erst nach Bezahlung der Visa-Gebühr ist es möglich, einen konsularischen Interviewtermin im US-Konsulat zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass Visa-Gebühren nicht erstattet werden und nicht übertragbar sind. Wenn die Visum-Beantragung abgebrochen oder das US-Visum abgelehnt wird, bekommt der Antragstellende die Gebühr nicht zurück. Darüber hinaus kann die Visa-Gebühr nicht auf andere Personen, z. B. Familienangehörige oder Kolleg:innen, übertragen werden.

Höhe der Konsulatsgebühr für die USA

Die Höhe der Visa-Gebühr richtet sich nach der beantragten Visum-Kategorie. D. h. je nach Visum-Kategorie gibt es zum Teil unterschiedlich hohe Visa-Gebühren. Die vormals einheitlichen Antragsgebühren für Nichteinwanderungsvisa sind gemäß der jeweiligen Visumkategorie gestaffelt, um dem unterschiedlich hohen Aufwand und den damit verbunden Kosten Rechnung zu tragen. Diese Gebührenstruktur findet seitdem weltweit in allen US-Konsulaten Anwendung.

Obgleich die Visa-Gebühren offiziell in US-Dollar angegeben werden, erfolgt die   Zahlung in der jeweiligen nationalen Währung . Die Visa-Gebühren sind daher regelmäßig Wechselkursschwankungen unterworfen. Es kommt somit des Öfteren zu Gebührensenkungen bzw. -erhöhungen.

Der aktuelle Euro-Dollar-Wechselkurs der US-Konsulate (= konsularischer Wechselkurs) liegt bei 0,95 Euro zu 1 US-Dollar (Stand Februar 2024).

HINWEIS: Im Juni 2023 wurden die Gebühren für fast alle Visakategorien erhöht .

Konsularische Antragsgebühren für US-Nichteinwanderungsvisa

185 $ | 175,75 €

  • B-Visum (Geschäftsreisende / Tourist:innen)
  • C-1/D Visum (Crewmitglieder / Transit)
  • F-Visum (Studierende)
  • I-Visum (Journalist:innen / Medienvertreter:innen)
  • J-Visum (Austauschbesucher:innen)
  • M-Visum (Berufsbildung)
  • TN / TD Visum (USMCA-Fachleute)

205 $ | 194,75 €

  • H-Visum (spezialisierte Fachkräfte)
  • L-Visum (firmeninterner Mitarbeitendentransfer)
  • O-Visum (Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten)
  • P-Visum (Sportler:innen)

265 $ | 251,75 €

  • K-Visum (Verlobte)

315 $ | 299,25 €

  • E-Visum (Handel / Investition)

(Stand Februar 2024)

Konsularische Antragsgebühren für US-Einwanderungsvisa

  • EB-1, EB-2, EB-3, EB-4 und EB-5 Visa (Employment-based Categories)
  • Family Preference Visa (First Preference (F1), Second Preference (F2), Third Preference (F3), Fourth Preference (F4)
  • Diversity Visa (DV)

Wie bezahlt man die Konsulatsgebühr für die USA?

Die Visa-Gebühr kann in den US-Konsulaten weltweit über verschiedene Optionen bezahlt werden. Zur Verfügung stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Online-Banküberweisung
  • Kreditkarte
  • Bareinzahlung bei einer Bank

Bei der Zahlung sollten alle Instruktionen genau befolgt werden, damit die Zahlung schnell registriert wird. Insbesondere sollte im Betreff immer die Referenznummer vermerkt sein, ansonsten kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Im schlimmsten Fall muss die Visa-Gebühr erneut gezahlt werden.

Nach der Bezahlung der Visumgebühr erhalten Sie einen Zahlungsbeleg, der eine einjährige Gültigkeit hat. Die Visa-Gebühr ist ab der Zahlung folglich ein Jahr gültig. In diesem Zeitraum sollten Sie einen Interviewtermin in einem US-Konsulat bzw. einer US-Botschaft vereinbaren, da nach Ablauf der zwölf Monate die Visa-Gebühr erneut fällig wäre. Der Termin muss innerhalb von 365 Tagen vereinbart werden, nicht aber auch innerhalb dieser Zeit stattfinden.

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Weitere Gebühren im Konsularverfahren

Zusätzlich zur oben beschriebenen konsularischen Antragsgebühr gibt es noch andere Gebühren, die im Konsularverfahren anfallen können.

1. Premium Delivery Fee

Sobald Ihr Visum genehmigt wurde, gibt es zwei Zustelloptionen für Ihren Reisepass:

  • Kostenfreie Abholung
  • Kostenpflichtige Zustellung (Premium Versand)

Antragstellende, die die postalische Reisepasszustellung an eine Zustelladresse wünschen, müssen hierfür eine Premium Service Gebühr zahlen. Nähere Informationen zu den Kosten und Zustelloptionen erhalten Sie über das US-Konsulat bzw. die US-Botschaft in Ihrem Heimatland sowie auf unserer Webseite .

2. Sevis Fee

Die SEVIS-Gebühr fällt bei der Beantragung von F-, J- oder M-Visa an und variiert je nach Kategorie. Antragstellende müssen die SEVIS-Gebühr bezahlen, bevor sie ihren konsularischen Interviewtermin wahrnehmen. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte.

Der Zahlungsbeleg muss zwingend dem konsularischen Antrag beigelegt werden, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung. Lesen Sie mehr über die sogenannte I-901 Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) Fee .

3. Fraud Prevention and Detection Fee

Die Fraud Prevention and Detection Fee heißt übersetzt Gebühr für Betrugsbekämpfung und -aufdeckung. Sie ist im Rahmen von L-Blanket Visumanträgen zahlbar. Diese Gebühr kann ausschließlich

  • per Kreditkarte oder

vor Ort im Rahmen des Interviewtermins im US-Konsulat entrichtet werden. Aktuell liegt diese Gebühr bei 500 US-Dollar.

4. Reciprocity Fee

Was bedeutet reciprocity fee.

Die Reciprocity Fee wird auch als Gegenseitigkeitsgebühr bezeichnet, da diese zusätzliche Gebühr für die Visa-Ausstellung auf dem Prinzip der staatlichen Gegenseitigkeit beruht. Sobald eine ausländische Regierung von US-Bürgern für bestimmte Visa-Arten Gebühren erhebt, erheben die Vereinigten Staaten von den Bürgern dieses Landes ebenfalls eine Gegenseitigkeitsgebühr für ähnliche Visa-Kategorien. Müssen amerikanische Staatsbürger:innen beispielsweise für ein Besuchervisum in China eine Zusatzgebühr entrichten, so findet dies auch Anwendung für chinesische Staatsangehörige bei der Beantragung eines B-1 / B-2 Besuchervisums.

Der Grundsatz der "Reziprozität" beinhaltet entweder zusätzliche Gebühren oder eine kürzere Gültigkeitsdauer (oder beides) für Visumantragstellende aus bestimmten Ländern und für bestimmte Visumkategorien. Somit kann das U.S. Department of State auf Basis der Nationalität von Antragstellenden und der Art des beantragten Visums

  • von einer Person eine zusätzliche Gebühr verlangen oder
  • ein Visum mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer als der normalerweise zulässigen erteilen.

Dabei variiert die Höhe der Reciprocity-Gebühr je nach Nationalität der Antragstellenden und beantragter und Visum-Kategorie. Ob Sie ebenfalls eine Reciprocity-Gebühr zahlen müssen, können Sie auf der Webseite des U.S. State Departments herausfinden.

Auch diese Gebühr muss zwingend per Kreditkarte oder in bar persönlich vor Ort im US-Konsulat bezahlt werden.

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USCIS-Gebühren

Viele US-Visa setzen ein vorheriges Antragsverfahren bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) voraus. Das bedeutet, dass je nach Kategorie ggf. vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht werden muss. Davon betroffen sind beispielsweise nahezu alle Anträge auf US-Arbeitsvisa (L, H, O etc.).

Im Gegensatz zu vielen anderen US-amerikanischen Bundesbehörden ist die USCIS fast vollständig gebührenfinanziert. Zum 1. April 2024 wurden die Gebührenstrukturen umfassend geändert und sie sind nun sehr viel differenzierter. Während einige Gebühren verpflichtend für alle Antragstellenden sind (z. B. USCIS Standard Fee), bleiben andere Gebühren nur optional (z. B. Premium Processing Fee).

1. Gebühren je nach Unternehmensgröße / -art und Nichteinwanderungskategorie

Die US-Einwanderungsbehörde unterscheidet seit dem 1. April 2024 nach Nonimmigrant Classification und führt damit separate Gebühren für spezifische Nichteinwanderungskategorien ein. Hiervon sind US-Arbeitgeber insbesondere bei I-129 Antragsverfahren (Petition for a Nonimmigrant Worker) betroffen, d. h. bei Anträgen auf befristete Arbeitsaufenthalte in den USA (z. B. H-1B, L-1, O-1).

Darüber hinaus wird es bei I-129 Anträgen eine Differenzierung hinsichtlich der Größenordnung oder des Profit / Non-Profit Status des US-Unternehmens geben. Das bedeutet, dass es für Unternehmen eine Standard I-129 Fee gibt und für gemeinnützige Organisationen / Non-Profit Unternehmen und kleine Arbeitgeber (Small Employers) eine vergünstigte Fee. Als Small Employers definieren sich US-Unternehmen, die 25 oder weniger Vollzeitangestellte in den USA haben. Bei dieser Berechnung der Vollzeitbeschäftigten werden alle Vollzeitarbeitnehmenden an allen US-Standorten unabhängig vom Visastatus berücksichtigt.

2. Ausweitung der Online Filing Option und Gebührenermäßigungen

Seit dem 1. April 2024 gibt es einen Preisnachlass bei Onlineantragsverfahren, d. h. der papierlosen Einreichungsform. Diejenigen Antragstellenden, die die Online-Option nutzen, erhalten standardmäßig eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50 US-Dollar. Die niedrigeren Gebühren bei Nutzung der Online-Services sollen deren Attraktivität fördern und die Bearbeitung effizienter gestalten.

Darüber hinaus wird das Online Filing immer weiter ausgedehnt und für weitere USCIS-Antragsverfahren nutzbar gemacht.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Anpassungen von ausgewählten USCIS-Gebühren.

Achtung: Darüber hinaus enthält die Gebührenordnung eine neue Asylum Program Fee , die für jede I-129 und I-140 Petition fällig wird, auch bei Verlängerungsanträgen. Die Gebühr liegt regulär bei 600 $ (Small Employers zahlen 300 $, Non-Profit-Organisationen sind von der Zahlung befreit).

Die H-1B Registration Process Fee in Höhe von 10 US-Dollar wird im Übrigen erst im kommenden Jahr 2025 auf 215 US-Dollar erhöht (für H-1B Fiscal Year 2026 Anträge).

Die vollständige Übersicht über alle neuen Gebühren finden Sie auf der USCIS-Webseite .

Bild von Visa-Gebühren in US-Dollar

3. Neue USCIS-Formulare

Im Zuge der Gebührenanpassungen hat die US-Einwanderungsbehörde neue Antragsformulare herausgegeben.

Für einige USCIS-Formulare gibt es eine Übergangsphase (Grace Period), in der noch die alten Forms verwendet werden dürfen. Für andere USCIS-Formulare, beispielsweise I-129 (Petition for a Nonimmigrant Worker) oder I-140 (Immigrant Petition for Alien Workers), gibt es keine Übergangsphase. Seit dem 1. April 2024 müssen zwingend die neuen Antragsformulare in Kombination mit den neuen Antragsgebühren verwendet werden. Ansonsten werden diese Anträge unbearbeitet zurückgeschickt.

4. Ausweitung von Premium Processing und veränderte Bearbeitungszeiten

Das kostenpflichtige Expressverfahren Premium Processing kann bei immer mehr Antragsverfahren optional dazugebucht werden.

Der Premium Processing Service ermöglichte bis dato die beschleunigte Bearbeitung innerhalb von 15 bis 45 Kalendertagen (je nach Antragsverfahren), einschließlich Wochenenden und Feiertagen. Allerdings wurde der Zeitrahmen seit 1. April 2024 für die beschleunigte Bearbeitung von Kalendertagen (Calendar Days) auf Werktage (Business Days) geändert. Dadurch, dass Wochenenden und Feiertage nicht einberechnet werden, verlängern sich die Premium Processing Bearbeitungszeiten.

Wie von uns berichtet wurden die Gebühren für den Premium Processing Service zum 26. Februar 2024 erhöht.

Welche Arten von USCIS-Gebühren gibt es?

Uscis standardgebühren.

Nachfolgend sind die wichtigsten Gebühren der US-Einwanderungsbehörde aufgelistet:

  • I-129 Petition for a Nonimmigrant Worker
  • I-140 Immigrant Petition for Alien Workers
  • I-539 Application to Extend / Change Nonimmigrant Status
  • I-765 Application for Employment Authorization
  • USCIS Immigrant Fee

Premium Processing Fee

Je nach Antragskategorie sichert das Hinzubuchen des beschleunigten Verfahrens "I-907 Request for Premium Processing Service" eine Bearbeitung der Petition innerhalb von 15 bis 45 Werktagen.

Das bedeutet leider nicht automatisch, dass die USCIS binnen 15 bis 45 Tagen grundsätzlich die Entscheidung über den Antrag trifft. Die US-Einwanderungsbehörde hat jederzeit die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist Nachfragen zum Antrag (Request for Evidence) zu stellen, welche die Bearbeitungszeiten nicht unerheblich verlängern können.

Border Security Fee

Die Border Security Fee ist eine Zusatzgebühr bei bestimmten H-1B und L-1 Anträgen. Sie fällt für US-Unternehmen mit außerordentlich vielen ausländischen Arbeitnehmer:innen mit einem H-1B oder L-1 Visum an und ist bis zum 30. September 2025 gültig.

  • H-1B Border Security Fee: 4.000 $
  • L-1 Border Security Fee: 4.500 $

Die Kriterien für sogenannte "50 / 50" Arbeitgebende lauten wie folgt:

  • Beschäftigung von mehr als 50 Mitarbeitenden in den USA und
  • Belegschaft in den USA besteht zu mehr als 50% aus ausländischen Mitarbeitenden mit H-1B, L-1A oder L-1B Status

Wie bezahlt man die USCIS-Gebühren?

Die Zahlung der USCIS-Gebühren erfolgt in der Regel in Form eines Schecks oder einer Money Order, die dann dem jeweiligen Antrag beigelegt werden müssen. Nur sehr wenige Gebühren (die oben genannten zählen nicht dazu) können bereits im Online-Verfahren per Kreditkarte entrichtet werden. Wir stellen Ihnen auf unserer Webseite nähere Informationen zu den Zahlungsmöglichkeiten der USCIS bereit.

Praxistipp: Achten Sie genau auf die Anweisungen der USCIS zur jeweiligen Scheck- bzw. Money Order Ausstellung. Nicht korrekt eingereichte Schecks bzw. Money Orders führen zur Nichtannahme des Antrags. Diese Petitionen werden unbearbeitet an die Antragstellenden zurückgesandt.

Neben den Antragsgebühren der US-Behörden, Übersetzungskosten etc. fällt bei einer Beauftragung unserer US Visa-Agentur eine Beratungs- und Abwicklungspauschale an.

Je nach Visumkategorie veranschlagen wir eine   feste Servicegebühr. Dabei tragen wir dem unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand Rechnung. Je einfacher die Abwicklung einer Visumkategorie, desto günstiger ist die Betreuung durch unsere US-Visaberater:innen – egal ob es sich um eine internationale Beauftragung oder einen Auftrag aus Deutschland handelt.

Auf Anfrage bieten wir Ihnen die Beratung und Abwicklung auf Stundenbasis an. Bei besonders eiligen Visa-Fällen können wir auf Wunsch eine Expressabwicklung gegen eine zusätzliche Gebühr für Sie vornehmen.

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Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

Online Auftritt vom US Visa Service

  • Erste Kontaktaufnahme:   Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  • Weltweite Betreuung:   Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  • Beauftragung:   Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  • Visumbearbeitung:   Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  • Visa-Interview Vorbereitung:   Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  • Visumausstellung:   Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

Bild von einer Frau, die in einem US-amerikanischen Café sitzt und arbeitet

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What to know about the US ESTA 'visa' — when to get it, how to apply and how much it costs

Jordan Waller

If you're traveling to the U.S. any time soon and you're a citizen of the United Kingdom or Europe, it's quite likely that you'll need to apply for an ESTA before you visit.

Short for Electronic System for Travel Authorization, applying for an ESTA might seem daunting if you've never done it before. Don't worry — we have you covered.

Below we break down everything you need to know about applying for an ESTA, from how much it will cost and approval times to when you should renew it and when you need to consider applying for one.

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What is the ESTA 'visa'?

An ESTA is an automated part of the Visa Waiver Program that allows visitors from specific countries to visit the U.S. Visitors must be citizens of countries classed as part of the U.S. visa waiver list to be eligible for an ESTA application. Currently, 40 countries are included on the list, including the U.K. and much of Europe.

ESTA holders can visit the U.S. for a period of 90 days or less without the need to apply for a standard visa if their visit is either a vacation or a business trip.

ESTA was initially rolled out by the U.S. in 2008 to allow the Department of Homeland Security and U.S. Customs and Borders Protection to use authorized databases to pre-screen visitors to the country. It also allows the easier identification of terrorists, criminals and banned flyers, and is designed to help prevent such people from entering the country. It can also help identify those who may be a risk for overstaying their visits.

Is an ESTA a visa?

No, an ESTA is not a traditional visa and instead is classed as a visa waiver. As such, the application process is much more straightforward than applying for a traditional visa, and eligible travelers can do so by filling out a short online application on ESTA's official website.

The form requires applicants to share basic personal information, travel history and other simple security questions. Applications are usually processed within 72 hours.

Who needs to apply for an ESTA?

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You'll need to apply for an ESTA if you are a citizen of a country classed as part of the U.S. visa waiver program, which includes the U.K., Ireland, France, Germany, Italy and Spain, among others. You can view the full list of the 40 eligible countries on the DHS website .

If you are visiting the U.S. from one of these countries as part of a vacation or business trip that is set to last for 90 days or less — and you are arriving by either plane or cruise ship — you can apply for an ESTA.

If you already hold a visa for visiting the U.S., you do not need to also apply for an ESTA. Additionally, if you are only briefly stopping in the U.S. to catch a connecting flight or ship before moving on to your final destination, know that you will still be required to apply for an ESTA, regardless of how brief your stay is.

How much does an ESTA cost?

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The ESTA application fee is $21; you can pay this fee online after filling out your application form. The fee was increased from $14 in May 2023, and its current pricing will remain in effect until September 2027.

Valid payment methods include:

  • American Express
  • Discover (JCB or Diners Club only)

Your application will not be submitted for approval until your payment has been received.

How do you apply for an ESTA?

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You can only apply for an ESTA online. Find the official site here .

You will be asked to accept various terms and upload an image of your passport during your application. After uploading an image of your passport, you will also be asked to share your passport information, valid email address and other standard personal details, along with information regarding your upcoming and previous travel history.

If applicable, you may also be required to share details about your employment; aliases or other names; a national ID or personal ID number; your Global Entry, Nexus or Sentri ID number; and the name, addresses or phone number for any U.S. points of contact.

When do I need to apply for an ESTA?

Your ESTA application can be submitted at any time before you travel to the U.S. However, the DHS advises you to apply at least 72 hours before travel to allow time for processing ahead of departure.

How long does an ESTA application take to be approved?

In TPG's experience, an ESTA application can often be approved on the same day you apply, though it can sometimes take up to 72 hours to be processed. We recommend applying at least a week or two before traveling to allow time for the application to be approved.

How long is an ESTA valid for, and will I need to apply for each trip to the US?

Once approved, your ESTA will be valid for two years from the date it was authorized or until the date your passport expires — depending on which comes first. You will not be required to apply for a new ESTA for each subsequent visit to the U.S. as long as any trips fall within the two-year validity period.

If you acquire a new passport or change your name, sex or citizenship after having your ESTA approved, you must submit a new application for approval.

How can I check my ESTA status?

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If you have applied for an ESTA and want to check its status, you can do so by visiting the ESTA website and selecting "Check ESTA Status."

If you are checking your own application, click "Check Individual Status." You will then be asked to supply either your passport number, date of birth and application number or your country of citizenship and passport issue and expiration dates.

To check the status of a group application, click "Check Group Status." From here, you will be asked to supply your group ID, family name, first (given) name, email and date of birth of your group's point of contact.

You will then be able to see the current status of your ESTA, which will fall into one of three categories:

  • Authorization Approved — meaning your application was successful, and you are authorized to travel to the U.S. under the Visa Waiver Program
  • Travel Not Authorized — meaning your application was unsuccessful, and you're not authorized to travel to the U.S. under the Visa Waiver Program
  • Authorization Pending — Your travel authorization is still under review and should usually be determined within 72 hours

Note that while in most cases you will be fine entering the U.S. once your application is approved, having an ESTA alone does not guarantee admission. Your final entry will be at the discretion of the CBP officer at your destination.

Bottom line

If you are traveling to the U.S. from the U.K. or other countries eligible for the Visa Waiver Program, you must apply for an ESTA at least 72 hours before your departure if you are not already approved.

Your ESTA will cost $21 and will be valid for two years from its authorization date. If you already have an ESTA, it's wise to check its status before any trips to the U.S. to ensure it's still valid.

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  • Reisevorbereitung /

USA-Reise mit B-2 Visum

Das B-2 Visum ist ein Touristenvisum für Reisen in die USA. Wir erklären alle Voraussetzungen für das amerikanische Besuchervisum und geben dir wichtige Tipps für den Antrag und die Einreise in die Vereinigten Staaten.

Wofür brauche ich ein B-2 Visum?

Was sind die voraussetzungen für ein b-2 visum, wo bekomme ich ein b-2 visum für die usa, was kostet ein b-2 visum für die usa, dokumente für ein amerikanisches b-2 visum, b-2 visumantrag stellen: so geht’s, wie läuft das visa-interview ab, wie lange dauert die genehmigung eines b-2 visums, wie lange ist ein b-2 visum gültig, was darf ich mit einem b-2 visum in den usa, kann ich mit einem b-2 visum in den usa arbeiten, kann ich mit einem b-2 visum als rentner in den usa wohnen.

Ein B-2 Visum für die USA benötigst du nur, wenn du entweder die Voraussetzungen für die elektronische Reisegenehmigung ESTA nicht erfüllst oder länger in den USA bleiben willst als die laut ESTA erlaubten 90 Tage.

Da es sich beim B-2 um ein klassisches Visum handelt, musst du für die Genehmigung auch mehr Zeit und Geld investieren als beim ESTA: Ein ausführlicher Antrag und ein Interviewtermin in der US-Botschaft oder dem Konsulat sind für die meisten Antragsteller Pflicht.

Nutzen darfst du das B-2-Visum nach der Genehmigung für Urlaubsreisen, Familienbesuche, medizinische Behandlungen und die private Teilnahme an Veranstaltungen in den Vereinigten Staaten.

Um ein B-2 Visum für die USA zu bekommen, musst du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Du besitzt einen gültigen Reisepass.
  • Du willst nicht länger als 180 Tage am Stück in den USA bleiben.
  • Du hast einen festen Wohnsitz in deinem Heimatland.
  • Du willst nicht in den USA arbeiten.
  • Du hast nicht die Absicht, in die USA einzuwandern.

Dein Reisepass muss für das B-2 Visum entweder bis zum Ende deiner Reise oder sechs Monate über deinen geplanten Ausreisetag hinaus gültig sein. Welche der beiden Varianten auf dich zutrifft, hängt vom Ausstellungsland des Passes ab.

Staatsangehörige von Ländern, die im sogenannten „Six Month Club” sind, benötigen nur eine Reisepassgültigkeit bis zum letzten Tag ihres USA-Aufenthalts. Derzeit befinden sich mehr als 120 Länder auf der Six Month Club-Liste der U.S. Customs and Border Protection , die regelmäßig aktualisiert wird.

Tipp für echte USA-Fans

Falls du den Plan haben solltest, dauerhaft in den USA zu bleiben, dann empfehlen wir die Teilnahme an der jährlichen Green Card Lottery der US-Regierung. Nur der Besitz einer Green Card verleiht dir das uneingeschränkte Aufenthaltsrecht in den USA.

Das B-2 Visum kannst du entweder direkt bei der US-Botschaft beantragen oder — bei Zeitmangel, Sprachbarrieren oder anderweitigem Unterstützungsbedarf — bei einer US-Visa Serviceagentur , die für dich den Papierkram übernimmt und dich auch eingehend zu eventuellen Herausforderungen im Visaprozess berät.

Die Ausstellung eines B-2 Visums für die USA kostet mindestens 185 $. Die Formulierung „mindestens” bezieht sich hierbei darauf, dass du — anders als beim ESTA — zusätzliche Dokumente vorlegen musst, um dein Visum genehmigt zu bekommen.

Auch ist die Visagebühr nicht rückerstattungsfähig. Falls du deinen Antrag nach einer Ablehnung (z. B. wegen eines Fehlers) noch einmal von vorn stellen musst, so musst du auch die Visagebühr ein weiteres Mal bezahlen.

Bereite vor deinem Visainterview in der US-Botschaft eine Mappe mit den folgenden Dokumenten vor:

  • Reisepass mit entsprechender Gültigkeit
  • Ausgefüllter Visumantrag (Formular DS-160)
  • Bestätigungsseite deines Visumantrags
  • Terminbestätigung von der Botschaft
  • Quittungen über die Zahlung der Antragsgebühr (185 $)
  • Nachweise über feste (berufliche und private) Bindungen an dein Heimatland
  • Belege für deine touristischen Reisepläne (falls möglich)
  • Belege für das Vorhaben, weiterhin in deinem Heimatland zu wohnen (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Ehevertrag o.ä.)
  • Belege über ausreichende finanzielle Mittel, um dich für die Dauer deiner USA-Reise selbst zu versorgen
  • Ein Passbild, das den Foto-Anforderungen für US-Nichteinwanderungsvisa entspricht

Das gedruckte Passfoto und die vorzulegenden Beweisdokumente sind hierbei vor allem eine Sicherheitsmaßnahme, wenn es Probleme mit dem von dir hochgeladenen Passfoto oder Zweifel am Grund für deine geplante USA-Reise geben sollte.

Wenn du für die Beantragung deines amerikanischen Besuchervisums nicht die Hilfe eines USA-Experten in Anspruch nehmen willst, dann kannst du das Antragsformular selbst einreichen. Die folgenden Schritte führen dich zum Ziel:

  • Rufe die Webseite ceac.state.gov auf.
  • Fülle die „Online Nonimmigrant Visa Application” (Formular DS-160) aus und beantworte alle Fragen wahrheitsgemäß.
  • Lade dein Passbild hoch.
  • Zahle die Visa-Gebühr.
  • Gehe zum Visa-Interview in der zuständigen US-Botschaft.
  • Warte auf die Zusendung deines Visums.

Während des Ausfüllens der Online Nonimmigrant Visa Application (DS-160) wirst du viele Fragen beantworten müssen, die unter anderem deine Familie, deinen Beruf und deine Biografie betreffen. Diese Fragen dienen der inneren Sicherheit und sollen außerdem klären, ob du die Absicht hast, illegal in die USA einzuwandern.

Im Falle der Genehmigung deines US-Besuchervisums wird dein Reisepass nach dem Interview in der Botschaft zunächst einbehalten und dir nach ungefähr einer Woche — inklusive Visum — per Post geschickt.

Im Visa-Interview in der US-Botschaft oder dem Konsulat wird ein Beamter dich zu deiner Person und deinen Plänen in den USA befragen, um deine Eignung für das B-2 Touristenvisum festzustellen.

Hierbei musst du beweisen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst und nicht vorhast, deinen Lebensmittelpunkt in die USA zu verlegen. Zum Antragsverfahren gehört auch die Abgabe von Fingerabdrücken.

Der Interviewprozess kann sich je nach Standort unterscheiden, und auch die Reihenfolge der Ereignisse kann variieren. In der Regel werden aber die Fingerabdrücke während des Interviewtermins genommen und die Entscheidung über den Antrag wird direkt nach dem Interview mitgeteilt.

Wie lange du auf dein B-2 Besuchervisum für die USA warten musst, hängt vor allem von den Wartezeiten auf das Interview ab. Diese variieren je nach Jahreszeit und Antragsland und können auch von weiteren Faktoren abhängen. So gab es z. B. verlängerte Visa-Wartezeiten während der Corona-Pandemie.

Wenn du dringend in die USA fliegen musst, können Visa-Wartezeiten von bis zu 180 Tagen zu einem echten Problem werden. Sofern du die Voraussetzungen erfüllst und nicht länger als 90 Tage in den USA bleiben willst, empfehlen wir deshalb den schnellen und einfachen ESTA-Antrag .

Ein B-2 Visum für die USA ist für insgesamt zehn Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums darfst du mit dem Touristenvisum mehrmals in die USA einreisen und dich dort für maximal 180 Tage am Stück aufhalten.

Damit die US-Einwanderungsbehörden nicht vermuten, du würdest illegal in den USA leben und arbeiten, solltest du bei der Nutzung deines Besuchervisums darauf achten, dass die Abstände zwischen deinen Einreisen nicht zu kurz sind.

Beim Missbrauch von Visa versteht die US-Regierung keinen Spaß: Wenn du dabei erwischt wirst, wie du ein B-2 Visum quasi als Green Card missbrauchst, dann kannst du des Landes verwiesen werden und schlimmstenfalls eine dauerhafte Einreisesperre bekommen.

Mit einem B-2 Touristenvisum darfst du in den Vereinigten Staaten:

  • Urlaub machen
  • Freunde und Verwandte besuchen
  • an gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen
  • privat (also unentgeltlich) auf Musik- oder Sportveranstaltungen auftreten
  • an einem kurzen Freizeitkurs teilnehmen, der nicht auf einen Abschluss angerechnet wird
  • medizinische Behandlungen empfangen

Erlaubt sind innerhalb des 10-jährigen Gültigkeitszeitraums beliebig viele Einreisen für einen Aufenthalt von maximal 180 Tagen am Stück, solange dein Lebensmittelpunkt klar erkennbar in deinem Heimatland bleibt.

Geschäftsreise geplant?

Neben dem B-2 Visum gibt es auch das B-1 Visum für geschäftliche Reisen in die USA. Als B-1-Inhaber kannst du dich mit amerikanischen Geschäftspartnern treffen, an Tagungen und Konferenzen teilnehmen, einen Nachlass regeln oder einen Vertrag verhandeln. Die Laufzeit (10 Jahre), die maximale Aufenthaltszeit am Stück (180 Tage) und der Antragsprozess sind identisch mit dem B-2 Visum.

Der Besitz eines B-2 Visums berechtigt dich nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung in den Vereinigten Staaten. Wenn du in den USA arbeiten willst, dann benötigst du entweder ein Arbeitsvisum oder — noch besser — eine Green Card.

Sowohl die Permanent Resident Card (so heißt die Green Card offiziell) als auch Arbeitsvisa (z. B. das E-1, L-1 oder H-1B) beinhalten eine Arbeitsgenehmigung für die USA . Wer in den Staaten ohne passendes Visum arbeiten will, der muss eine amerikanische Arbeitserlaubnis (EAD, Employment Authorization Document) beantragen — ein langwieriger und oft erfolgloser Prozess.

Ein dauerhaftes Leben in den USA ist auch für Senioren nur mit einer Green Card möglich. Wenn du davon träumst, als Rentner in den USA zu wohnen, solltest du deshalb an der Green Card Lotterie der US-Regierung teilnehmen.

Nach dem Gewinn einer Green Card musst du dir keine Sorgen mehr um auslaufende Visa, die richtige Ein- und Ausreisestrategie oder drohende Einreisesperren machen, denn Green Card-Rechte gelten ein Leben lang.

Wenn du deinen amerikanischen Rentner-Traum trotzdem mit einem B-2 Visum verfolgen willst, dann wirst du regelmäßig für einen längeren Zeitraum das Land verlassen müssen, um nicht als illegaler Einwanderer eingestuft zu werden.

Hast du weitere Fragen zum B-2 Visum für die USA? Dann wirst du in unseren USA-Besuchervisum-FAQ bestimmt fündig:

Mein Reisepass ist abgelaufen. Brauche ich ein neues Visum?

Wenn dein B-2 Visum noch gültig ist, aber dein Reisepass nicht mehr, dann musst du nicht zwingend ein neues Visum beantragen. Trage stattdessen bei jeder Reise deinen alten (abgelaufenen) sowie deinen neuen Reisepass bei dir und lege sie zusammen den Grenzbeamten vor, wenn du in die USA einreist.

Achtung: Deine personenbezogenen Daten müssen übereinstimmen. Wenn du also deinen Namen oder dein Geschlecht änderst, dann musst du auch ein neues Visum beantragen.

Mein Visum läuft aus: Wann muss ich ein neues beantragen?

Du kannst mit deinem B-2 Visum bis zum letzten Tag der 10-jährigen Gültigkeit in die USA einreisen und dort bis zu 180 Tage am Stück bleiben. Das heißt, dass du nicht sofort ein neues Besuchervisum beantragen musst, wenn es während deines Aufenthalts in den USA auslaufen würde. Möglich wäre es aber, denn es gibt kein Verbot, einen neuen Visumantrag zu stellen, während das alte Visum noch gültig ist.

Mein B-2 Visumantrag wurde abgelehnt: Was jetzt?

Die Ablehnung deines Antrags auf ein B-2 Visum kann unterschiedliche Gründe haben. Zu den häufigsten zählen unvollständige Angaben, Fehler oder Falschangaben im Antrag oder die Auswahl der falschen Visakategorie.

Meistens kannst du Missverständnisse und Fehler noch korrigieren, indem du Kontakt zur US-Botschaft aufnimmst. Bei schwerwiegenden Ablehnungsgründen wie dem Verdacht auf illegale Einwanderungspläne wirst du diese Chance allerdings nicht bekommen.

Du weißt nicht, warum dein Antrag abgelehnt wurde? Die US-Regierung ist leider nicht verpflichtet, dir die Gründe mitzuteilen, aber mit der Hilfe eines US-Visa-Experten kannst du sie vielleicht in Erfahrung bringen und gemeinsam einen neuen, korrekten Antrag stellen.

Kann ich auch ohne Visa-Interview ein B-2 Visum bekommen?

Ausnahmen vom verpflichtenden Interview bei der US-Botschaft oder dem Konsulat gelten nur für bestimmte Altersgruppen: Wenn du jünger als 14 Jahre oder älter als 79 Jahre bist, dann musst du nicht zum Interview erscheinen.

Wie läuft die Einreise mit einem B-2 Visum ab?

Die Einreise in die USA mit einem B-2 Visum unterscheidet sich kaum von der Einreise mit ESTA. Du wirst am Grenzübergang ein paar letzte Fragen zu deinen Reiseplänen beantworten müssen, und dann entscheiden die Beamten der U.S. Customs and Border Protection über deine Einreisetauglichkeit.

Bei der Einreise durchläufst du die folgenden Schritte:

  • Warten in der Empfangshalle nach der Ankunft
  • Passkontrolle
  • Befragung durch US-Grenzbeamte
  • Gepäckabholung
  • Zollkontrolle

Kann ich mein B-2 Visum verlängern?

Wenn du während deiner USA-Reise feststellst, dass du länger als die erlaubten 180 Tage im Land bleiben musst, dann kannst du einen Antrag auf Verlängerung (Formular I-539, Application to Extend/Change Nonimmigrant Status) bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS stellen.

Den Antrag auf Verlängerung musst du frühzeitig vor Ablauf deiner Aufenthaltsgenehmigung stellen (empfohlen werden mindestens 45 Tage). Entscheidend ist hierbei das Datum im Einreisestempel bzw. dem digitalen I-94 Einreiseformular.

Den Antrag auf Verlängerung deines B-2 Aufenthalts in den USA kannst du nur stellen, wenn …

  • du rechtmäßig mit deinem B-2 Visum eingereist bist
  • dein B-2 Visum weiterhin gültig ist (also die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind)
  • du nicht von der Visaberechtigung ausgeschlossen wurdest (z. B. durch Straftaten und Regelverstöße)
  • dein Reisepass gültig ist und für die Dauer deines Aufenthalts gültig bleiben wird

Kann ich mit einem B-2 Visum eine Green Card beantragen?

Hast du dich im Urlaub Hals über Kopf in einen US-Amerikaner verliebt und ihr habt eine spontane Blitzhochzeit in Las Vegas gefeiert? Oder dir hat jemand dir einen Job angeboten, für den du außergewöhnlich gut qualifiziert bist und den kein US-Bürger an deiner Stelle machen könnte?

Wenn du ursprünglich als Tourist in die USA gereist bist und unvorhersehbare Ereignisse dieser Art eintreten, dann kannst du deinen Status als Nicht-Einwanderer (Non-Immigrant) der Vereinigten Staaten eventuell in Frage stellen.

Eine Änderung deines Visastatus von Non-Immigrant (z. B. Besuchervisum) zu Immigrant (Green Card) ist jedoch ein schwieriger und langwieriger Prozess, und du wirst ohne die Hilfe eines Experten wahrscheinlich daran scheitern, dass die Behörden dir eine vorausgehende illegale Einwanderungsabsicht unterstellen.

Einfacher ist es, mit einem entsprechenden Antrag von einer Non-Immigrant-Visakategorie in eine andere zu wechseln (z. B. vom B-2 auf das Studentenvisum F-1). Auch hierfür empfehlen wir jedoch das Hinzuziehen eines US-Visa-Experten.

Mit einem ESTA kannst du dich 90 Tage visumfrei in den USA aufhalten. Jetzt online beantragen!

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Schnelle Lösungen für Ihr Anliegen: Tel. Erstberatung noch am selben Tag möglich Bekannt aus Spiegel Online und Frankfurter Rundschau

FAQ zu USA-Visum und Greencard

FAQ zu US-Visum: Dauer, Kosten, Antrag und Co.

Das Visumsrecht der USA ist unübersichtlich und kompliziert. Im Folgenden haben wir daher einige wichtige Fragen beantwortet, die uns immer wieder gestellt werden und die Ihnen als erste Hilfestellung dienen sollen.

Sofern Sie wünschen, dass wir uns um Ihren konkreten Fall kümmern, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne bespricht Rechtsanwalt und Auswandererberater Thomas Schwab  Ihre US-Visa-Anliegen im Rahmen einer  Erstberatung  und führt Sie durch den Dschungel des Visums-Antragsverfahrens.

Ein Erstberatungsgespräch mit unseren US-Visumsexperten bieten wir ab 500 Euro zzgl. USt an.

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Auf dieser Seite lesen Sie:

1. Benötige ich überhaupt ein USA-Visum?

2. in welchen fällen kann winheller helfen, 3. warum ist winheller der richtige ansprechpartner für mich, 4. ist ein interviewtermin beim konsulat erforderlich, 5. wie lange dauert das antragsverfahren für ein usa-visum, 6. darf ich mit meinem us-visum in die usa einreisen, 7. wie lange ist mein visum für die usa gültig, 8. wie lange darf ich mit meinem usa-visum in den usa bleiben, 9. darf ich in den usa (remote) arbeiten, 10. was ist der unterschied zwischen einem visum und einer greencard, 11. kann die greencard auch wieder aberkannt werden, 12. kann ich einen antrag auf eine greencard stellen, wenn ich mit einem nichteinwanderungsvisum in den usa bin, 13. visum für die usa und kosten: behördenkosten, 14. visum für die usa und kosten: winheller, 15. lohnt sich das überhaupt, 16. für welche visakategorien benötige ich ein „medical exam“, 17. benötige ich einen coronaimpfschutz für die usa, 18. kann ich auch mit vorstrafe ein us-visum beantragen, 19. was sind die häufigsten ablehnungsgründe bei us-visa, 20. hat eine bestehende schwangerschaft einfluss auf die us-visavergabe, 21. wie funktioniert die greencard-lotterie für die usa.

Nicht jeder benötigt ein Visum, um in die USA zu reisen. Staatsangehörige etlicher Nationen, darunter die Mehrzahl der Mitglieder der Europäischen Union, können über das sog. Visa Waiver Program in die USA einreisen, sofern sie weitere Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise nicht arbeiten möchten, sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten und ein Rück- oder Weiterreiseticket haben. Das Ticket darf jedoch nicht in Kanada, Mexiko oder in der Karibik enden.

Vor Antritt der Reise muss lediglich eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) beantragt werden. Einen Link zum entsprechenden Antragsformular der U.S. Customs and Border Protection finden sie hier .

In allen anderen Fällen gilt: Sie benötigen zwingend ein Visum! Ohne das passende Visum ist Ihnen der Aufenthalt in den USA nicht gestattet.

Unsere US-Visumsexperten unterstützen Sie mit ihrem umfassenden Know-how. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie

  • in den USA arbeiten möchten,
  • in den USA ein  Unternehmen errichten  wollen,
  • als Unternehmen Mitarbeiter in die USA entsenden  möchten und/oder
  • wenn Sie Fragen rund um die Greencard haben.

Dabei beschränken wir uns übrigens nicht auf Mandanten aus Deutschland . Auch Mandanten aus anderen deutschsprachigen Ländern beraten wir gerne (v.a. Schweiz und Österreich ) und natürlich auch deutsch- oder englischsprachige Mandanten aus anderen Ländern.

Wir sind hingegen NICHT der richtige Ansprechpartner für 

  • Fragen zum Thema Visa Waiver Program und ESTA .  Ausführliche Informationen zum Reisen ohne Visum ( Visa Waiver Program ) und zur ESTA-Genehmigung finden Sie auf der Internetpräsenz der  US-Konsulate . Hier  gelangen Sie zur offiziellen ESTA-Seite der U.S. Customs and Border Protection.
  • Privatpersonen, die als Tourist, Student, Au-Pair, Praktikant oder in ähnlicher Funktion in die USA reisen möchten,
  • Personen, die über die Greencard Lottery in die USA gelangen möchten.
  • Wir beraten und unterstützen Sie in allen US-Visumsfragen – mit Ausnahme der eingangs unter Punkt 2 genannten – auf höchstem Niveau. Wir bieten Ihnen besten Service und rechtssicheren Rat von Profis . Unser US-Visumsexperte Thomas Schwab ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. 
  • Soweit es um Fragen des Aufenthaltsrechts und Visumsrechts geht, sind wir ausschließlich spezialisiert auf den US-Markt . Wir tun das, was wir wirklich gut können.
  • Unsere Mandanten sind seit Jahren zufrieden mit uns. Einige Referenzen finden Sie in unserer  Liste von Referenzmandanten .
  • Wir sind – anders als der eine oder andere Mitbewerber am Markt – Rechtsanwälte und Steuerberater, die sich auf internationales Wirtschaftsrecht und das US-Recht spezialisiert haben. Ihr US-Visumsfall wird von einem unserer deutschen Anwälte bearbeitet.
  • Damit genießen Sie alle Vorteile, die Sie haben, wenn Sie Anwälte und Steuerberater beauftragen: Wir unterliegen der Aufsicht der zuständigen Kammern und den einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen ( Verschwiegenheitspflicht, Loyalitätspflicht, Verbot von Interessenskollisionen, zuverlässiger Umgang mit Fremdgeld etc.).
  • Alle unsere Berater, auch unsere US-Anwälte und US-Steuerberater, sprechen fließend Deutsch und Englisch und arbeiten an unseren Standorten in Deutschland.
  • Wir sind schnell: Wir arrangieren umgehend einen Beratungstermin für Sie. Sie entscheiden, wie Sie sich beraten lassen wollen: Persönlich in unserem Büro in Frankfurt am Main oder einfach und unkompliziert per Telefon oder Videokonferenz .
  • Ihr Engagement in den USA wird im Zweifel auch gesellschaftsrechtliche, vertragsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragen aufwerfen. Benötigen Sie insoweit Rat? Kein Problem – wir können weit mehr als nur US-Visumsrecht. Bei uns erhalten Sie die für Ihr komplettes Projekt erforderliche rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand : US-Vertragsrecht, US-Einwanderungsrecht, US-Gesellschaftsrecht und US-Steuerrecht – von unserem eingespielten Team deutscher und US-Berater. Vorbei sind die Zeiten, in denen Sie mehrere Berater engagieren mussten und dafür zu sorgen hatten, dass sämtliche Berater immer up to date sind, was Ihr Projekt angeht.

Wir konnten Sie überzeugen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme .  

Zwingender Bestandteil eines jeden Visumsverfahrens ist der  Interviewtermin beim zuständigen Konsulat . Diesen Termin muss der Antragsteller persönlich absolvieren. Eine Begleitung durch Dritte (Übersetzer) ist in aller Regel nur möglich, wenn der Antragsteller weder die englische noch die deutsche Sprache beherrscht. Die Begleitung durch einen Rechtsanwalt ist ebenfalls nicht gestattet. Bei Kindern unter 14 Jahren oder bei Antragstellern ab einem Alter von 80 Jahren kann der Konsulatsbeamte von einem Interviewtermin absehen. Seit einiger Zeit gibt es weitere Ausnahmen . Hierfür muss der Antragsteller allerdings eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

  • Er ist Deutscher oder hat eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
  • Er befindet sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland.
  • Er beantragt jetzt ein Visum der Kategorie B , C, D, F, H , I , J , L , M, O , P , Q oder R .
  • Er hatte bereits ein Visum derselben Kategorie und dieses Visum wurde nach dem 31.12.2007 in Berlin, Frankfurt oder München ausgestellt und er war zu diesem Zeitpunkt älter als 14 Jahre.
  • Das Visum ist noch gültig oder vor nicht mehr als 48 Monaten abgelaufen.
  • Er hat den Reisepass mit dem alten Visum noch.
  • Das Visum enthält nicht die Anmerkung „Waiver“, „Clearance“ oder „Blanket“.
  • Er hat dieselbe Staatsangehörigkeit wie bei Beantragung des alten Visums.
  • Ihm wurde in der Vergangenheit weder ESTA noch ein Visum verweigert.

Wie ein Interviewtermin im US-Konsulat abläuft und welche Fragen gestellt werden, haben wir Ihnen hier  zusammengefasst.

Wie viel Zeit zwischen Einreichung des Antrags, dem Interviewtermin und einer Entscheidung der Behörde vergeht, ist unterschiedlich. Die Art des USA-Visums , das beantragt wird, spielt dabei eine entscheidende Rolle , aber auch, ob der Antrag in der geschäftigen Sommer- oder Weihnachtszeit gestellt wird. Für Anträge, die lediglich vom US-Konsulat in Deutschland zu bearbeiten sind, sollten mehrere Wochen eingeplant werden. Ist die US-Einwanderungsbehörde beteiligt, wie z.B. bei einem Visum der Kategorie L , ist eine Wartezeit von mehreren Monaten einzuplanen. Kommen Sie daher bitte frühzeitig auf uns zu.

Eine elektronische Reisegenehmigung („ESTA“) wird normalerweise innerhalb weniger Stunden erteilt, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Sicherheitshalber sollten Sie den Antrag gleichwohl zumindest einige Tage vor Reiseantritt stellen bzw. vor Buchung der Reise.

Nein, nicht in jedem Fall, auch wenn das auf den ersten Blick unverständlich erscheint. Das Visum gewährt Ihnen nämlich keinen Anspruch auf Einreise , sondern ist lediglich notwendige Voraussetzung dafür, dass Sie, soweit Sie nicht die Kriterien des Visa Waiver Program erfüllen, an einer Grenzübertrittsstelle um Einlass nachsuchen können.

Die Customs and Border Protection wird anhand Ihres Gepäcks und mitgeführter Dokumente prüfen, ob zwischen dem Ihnen erteilten Visum und den Absichten, die Sie mit Ihrer Einreise in die USA verfolgen, Widersprüche oder Unstimmigkeiten bestehen. D.h. auch mit einem Visum kann Ihnen im Einzelfall die Einreise verweigert werden. 

Das US-Visum ist ein Einreisedokument, muss bei der Einreise – grundsätzlich jedoch nicht für die gesamte Dauer des geplanten US-Aufenthalts – gültig sein und enthält deshalb ein Gültigkeitsdatum , das je nach Visumskategorie und Sachverhalt unterschiedlich sein kann. B-Visa haben in der Regel eine Gültigkeit von zehn Jahren . Werden sie wegen einer Vorstrafe zusammen mit einer Ausnahmegenehmigung erteilt, sind sie maximal fünf Jahre gültig. E-Visa haben eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren . Im Rahmen von Neugründungen werden sie, insbesondere für den Investor selbst, oft für zunächst nur zwei Jahre erteilt. L - und O-Visa sind meist auch fünf Jahre gültig. Allerdings berechtigten sie nur zusammen mit einer gültigen Petition zur Einreise. Die Gültigkeit der Petition hängt vom Sachverhalt ab, beträgt aber in der Regel nicht mehr als drei Jahre. Einwanderungsvisa , die zur Erteilung einer Greencard führen, sind in der Regel für maximal sechs Monate gültig. Aber auch hier hängt die faktische Gültigkeit von weiteren Faktoren ab, wie z.B. der Gültigkeit des medizinischen Untersuchungsberichts („ medical examination “)`. US-Greencards weisen im Unterschied zu den obigen Visa kein Gültigkeitsdatum auf. Lediglich die Karte als solche sollte alle zehn Jahre erneuert werden. Die Einreise mit einer abgelaufenen US-Greencard ist also zwar nicht unmöglich, aber dennoch nicht ganz einfach.

Das Gültigkeitsdatum des USA-Visums ( s.o. Frage 7 ) trifft nur eine Aussage darüber, bis wann Sie mit dem USA-Visum einreisen können, nicht aber darüber, wie lange Sie sich in den USA aufhalten dürfen. Diese Entscheidung wird bei der Einreise vom U.S. Department of Homeland Security getroffen.

Bei der Gültigkeit des USA-Visums ist somit zwischen der Gültigkeit des Visums zur Einreise und der Entscheidung des Grenzbeamten über die Dauer des Aufenthalts zu unterscheiden . 

Bitte beachten Sie auch (s.o.), dass manche Visa nur zusammen mit einer Petition zur Einreise berechtigen, deren Gültigkeit von der des Visums abweichen kann.

Sollte Ihr Aufenthalt es erfordern, dass Sie länger in den USA bleiben müssen, als Ihnen zunächst erlaubt worden ist, können Sie in den USA bei den meisten Visa-Kategorien einen Antrag auf Verlängerung des USA-Aufenthaltsstatus stellen. Eine Verlängerung ist allerdings nicht möglich , wenn Sie ohne Visum, d.h. über das Visa Waiver Program eingereist sind.

Ein US-Aufenthalt über das Visa Waiver Program oder mit einem Visum der Kategorie B berechtigt in aller Regel nicht dazu, in den USA zu arbeiten, auch nicht für wenige Tage. Was jedoch im Sinne des US-amerikanischen Aufenthaltsrechts „Arbeit“ ist, ist gesetzlich nicht definiert. Es ist lediglich von der Durchführung von „skilled or unskilled labor“ bzw. von „gainful employment“ die Rede.

Sie sollten davon ausgehen, dass hierunter jedwede Tätigkeit fällt, die üblicherweise gegen Bezahlung erbracht wird, unabhängig davon, ob im konkreten Fall tatsächlich ein Entgelt gewährt wird, ob es sich um körperliche oder geistige Arbeit, um Arbeit, die eine Ausbildung voraussetzt, oder um Hilfsarbeiten handelt.

Ausnahmen gibt es bei Tätigkeiten für wohltätige oder religiöse Organisationen , aber auch für die Installation, Wartung oder Reparatur von Maschinen und Anlagen , sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Gleiches kann für Musiker gelten, die in den USA Aufnahmen machen möchten, und für Maler und Bildhauer , die in den USA an einem Werk arbeiten möchten – vorausgesetzt, die Aufnahmen, Gemälde, Skulpturen etc. werden nicht in den USA verkauft .

Eine Frage, die wir oft gestellt bekommen ist, ob Remote-Arbeit in den USA zulässig ist, ob es also nach einer Einreise als Tourist und ohne Arbeitsvisum/-erlaubnis erlaubt ist, im US-Homeoffice für einen deutschen Arbeitgeber bzw. für deutsche Kunden zu arbeiten, wenn die Arbeit keinen substanziellen Bezug zu den USA hat. Soweit wir sehen, gibt es von US-Behörden hierzu keine konkrete Stellungnahme , die Meinung unter US-Anwälten ist geteilt. Wir können deshalb nur raten, nicht remote von den USA aus zu arbeiten.

Die US-Gesetze unterscheiden zwischen nonimmigrant visa ( Nichteinwanderungsvisa ) und immigrant visa ( Einwanderungsvisa ), also zwischen temporären („Visum“ im engeren Sinn) und dauerhaften ( Greencard/green card ) Aufenthaltsberechtigungen. Während ein Visum im engeren Sinne stets nur für einen bestimmten Zweck erteilt wird und nur so lange Gültigkeit hat bzw. verlängert werden kann, wie die Voraussetzungen vorliegen , bietet eine Greencard mehr Möglichkeiten und mehr Sicherheit.

So berechtigt ein L-1 Visum  beispielsweise nur dazu, in dem Unternehmen zu arbeiten , das bei Beantragung als qualifizierendes Unternehmen angegeben wurde. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist hingegen grundsätzlich nicht möglich. Gleiches gilt auch für ein E-Visum  oder ein O-Visum . Eine arbeitsplatzbasierte Greencard hingegen verpflichtet ihren Inhaber nicht dazu, dem Arbeitgeber treu zu bleiben, über den man die Greencard erhalten hat.

Eine Greencard muss, anders als Nichteinwanderungsvisa , nicht verlängert werden. Nach in der Regel fünf (bei Ehegattengreencards schon nach drei) Jahren kann außerdem ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Als deutscher Staatsbürger sollte man sich allerdings bewusst sein, dass man durch Erlangung der US-Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren kann, wenn man zuvor nicht einen Antrag auf Beibehaltung seiner deutschen Staatsangehörigkeit gestellt hat. Eine Greencard hat außerdem steuerliche Folgen : Inhaber einer Greencard sind in den USA grundsätzlich einkommensteuerpflichtig , egal ob sie sich in den USA aufhalten oder im Ausland.

Greencards gibt es für mehrere Kategorien : Neben der allbekannten Lotterie und Greencards für Flüchtlinge und Asylberechtigte unterscheidet man grundsätzlich zwischen arbeitsplatzbasierten Greencards und solchen, die verwandtschaftliche Beziehungen zu US-Bürgern oder anderen Inhabern von Greencards zur Voraussetzung haben. Von gewissen Ausnahmen (insb. für Eltern, Kinder und Ehegatten von US-Bürgern) abgesehen, steht für die beiden letztgenannten Kategorien nur eine begrenzte Anzahl von Greencards zur Verfügung. Entsprechend kann es mehrere Jahre dauern, bis über den Antrag entschieden worden ist.

Der Inhaber einer US-Greencard ist nicht nur berechtigt, sich langfristig in den USA aufzuhalten, er hat auch die Pflicht , seinen Lebensmittelpunkt in den USA zu haben. 

Grundsätzlich sollte ein Greencardinhaber deshalb die überwiegende Zeit des Jahres in den USA verbringen, seine US-Steuererklärungen   nicht als „non-resident alien“ einreichen, einen US-Wohnsitz sowie auch ein US-Bankkonto haben.

Wer länger als ein Jahr außerhalb der USA war, wird vom US-Grenzbeamten in der Regel nicht mehr eingelassen , sondern muss bei einem US-Konsulat ein sog. „ Returning Resident Visa “ beantragen. Dies wird aber in der Regel nur erteilt, wenn der Auslandsaufenthalt höherer Gewalt geschuldet war, z.B. einem langen Krankenhausaufenthalt, einer anderweitigen Reiseunfähigkeit o.ä. 

Wer länger als sechs Monate außerhalb der USA verbracht hat, sollte sich auf ein intensiveres Verhör durch den US-Grenzbeamten gefasst machen, bei dem im Zweifel nachgewiesen werden muss, dass der Greencardinhaber seinen Lebensmittelpunkt in den USA zu keinem Zeitpunkt aufgeben wollte und aufrechterhalten hat.

Aber auch wer z.B. alle vier Monate regelmäßig in die USA reist, dann aber immer nur wenig Zeit dort verbringt, kann seinen Status verlieren .

In den beiden letztgenannten Fällen wird der US-Grenzbeamte den Einreisewilligen zwar in der Regel einlassen (müssen), er kann aber ein Gerichtsverfahren in Gang setzen, in dem dann durch einen Immigration Judge genau überprüft wird, ob der Status verloren gegangen ist oder nicht.

Wer weiß, dass er die USA für einen längeren Zeitraum, d.h. für mehr als sechs Monate oder gar für mehr als ein Jahr verlassen muss, kann eine sog. Reentry-Permit beantragen, solange er sich noch in den USA aufhält. Diese berechtigt dann zu einem Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Jahren .

Wer straffällig wird, kann die Berechtigung aus seiner Greencard bzw. seinen Status als Lawful Permanent Resident  verlieren .

Ein Nichteinwanderungsvisum ist oftmals einfacher und schneller zu erhalten als eine Greencard. Viele Einwanderungswillige fragen sich daher, ob es nicht sinnvoll ist, zunächst ein Visum zu beantragen, um möglichst rasch in die USA zu kommen, um dann vor Ort in den USA in aller Ruhe den Greencard-Prozess in Angriff zu nehmen.

Obgleich das grundsätzlich möglich ist, sollte man dabei im Auge behalten, dass beispielsweise E-  und R-Visa , anders als z.B. O-  und P-Visa , zur Voraussetzung haben, dass der Antragsteller die Absicht hat, die USA wieder zu verlassen . Ist man mit solchen Visa in die USA gereist und beantragt dann eine Greencard , wird sich das bei einer evtl. notwendigen Verlängerung des Visums im Zweifel nachteilig auswirken .

Für die Bearbeitung eines Visumsantrags erhebt das Konsulat Gebühren , deren Höhe sich nach Art des beantragten Visums bestimmt. Für Visa der Kategorien B , C, D, F, I ,  J  und M betragen sie 160 US-Dollar , für Visa der Kategorie H ,  L ,  O ,  P , Q und R   190 US-Dollar , für das Verlobtenvisum der Kategorie K   265 US-Dollar und für das Investoren- oder Handelsvisum ( E-1 ,  E-2 ) 205 US-Dollar .

Achtung , die Gebühren, insbesondere die Gebühren in Euro, ändern sich – v.a. wechselkursabhängig – sehr häufig. Bei USA-Visa, die neben dem Verfahren vor dem US-Konsulat in Deutschland ein Verfahren bei der Einwanderungsbehörde in den USA erfordern, fallen zusätzliche Gebühren an, je nach USA-Visum in Höhe von mehreren Hundert oder Tausend US-Dollar .

Unsere individuellen Leistungen verlangen nach individuellen Honorarvereinbarungen . Grundsätzlich erbringen wir unsere anwaltlichen Dienstleistungen auf Basis eines Stundenhonorars , dessen Höhe sowohl die Schwierigkeit und Komplexität des jeweiligen Falls als auch den Grad der Spezialisierung und die Erfahrung des Ihren Fall bearbeitenden Beraters widerspiegelt.

In zeitlich umfangreichen Fällen oder in Fällen, in denen unsere Mandanten strikte Budgetvorgaben einzuhalten haben, vereinbaren wir nach Absprache auch feste Pauschalen für die gesamte Unterstützung im Verfahren. 

Die Frage ist nicht, ob Sie ein Visum beantragen müssen, sondern höchstens, ob Sie damit einen erfahrenen Berater beauftragen sollten. Die Antwort ist ein klares „Ja“. Insbesondere für Unternehmer und Unternehmen lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Visumsanwalts . Das Antragsverfahren für ein US-Visum ist in der Regel nicht mit dem Ausfüllen eines einfachen Formulars erledigt getan und sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die Ablehnung eines Visums , gleich aus welchem Grund, hat in der Regel zur Folge, dass visumsfreie Reisen mit ESTA danach nicht mehr möglich sind, auch nicht , wenn im zweiten Versuch dann doch noch ein Visum erteilt werden sollte.

Wenn Sie keine Erfahrung mit der Beantragung von US-Visa haben, sollten Sie sich auf keinen Fall selbst um das Antragsverfahren kümmern. Sie verschenken viel Zeit, Geld und Nerven, wenn Sie sich keinem Berater anvertrauen, der bereits viele Hundert Fälle bearbeitet hat, Ihnen routiniert die Bearbeitung des Verfahrens abnimmt, auf die Einhaltung der Formalien achtet und sich dabei in die Denkweise des Sachbearbeiters im US-Konsulat hineinversetzen kann.

In der Tat werden wir nicht selten von Mandanten beauftragt, die es zunächst „auf eigene Faust“ versucht und eine ablehnende Entscheidung des Konsulats provoziert haben. Einfacher und günstiger wird ein Folgeverfahren bei einer solch negativen Vorgeschichte natürlich nicht. Lassen Sie sich daher am besten von Anfang an professionell beraten .

Grundsätzlich ist für jedes Einwanderungsvisum eine vorherige Untersuchung durch einen Vertragsarzt des U.S. Department of State vorgeschrieben („panel physician“). Aber auch für K-Visa , die rechtstechnisch Nichteinwanderungsvisa sind, aber auf einen Daueraufenthalt bzw. eine US-Greencard abzielen, ist eine solche Untersuchung vorgeschrieben . Die Untersuchung darf bei Einreise mit dem Einwanderungsvisum in der Regel nicht mehr als sechs Monate zurückliegen, sollte also erst kurz vor dem Interviewtermin beim US-Konsulat zur Erteilung des Einwanderungsvisums erfolgen. Ausführliche Informationen zum Medical Exam finden Sie im Blogbeitrag hier .

Grundsätzlich muss jeder , der nicht US-Staatsbürger ist oder schon eine Greencard hat , gegen Corona geimpft sein, wenn er in die USA reisen möchte; dies gilt für Nichteinwanderer genauso wie für Personen mit Einwanderungsvisum . 

Personen, die ein Einwanderungsvisum beantragen, mögen bitte beachten, dass der Vertragsarzt ( s.o. ) in der Regel keine Coronaimpfung durchführt, diese sollte im Vorfeld der Untersuchung erfolgt sein. Aktuelle Informationen finden Sie in unserem Visum-USA-Blog hier .  

Wer jemals wegen einer Straftat verurteilt  worden ist, benötigt in der Regel eine Ausnahmegenehmigung , damit ein Visum erteilt werden kann. Die Ausnahmegenehmigung kann in der Regel nur in Zusammenhang mit einem konkreten Visumsantrag beantragt werden. Ob eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls wie z.B. der Höhe der Strafe, der Art der begangenen Tat und davon ab, wie viel Zeit seit der letzten Tat vergangen ist.

Während eine Bewährungsfrist noch läuft, erteilen unserer Erfahrung nach die US-Konsulate keine Visa und werden keine Ausnahmegenehmigungen bearbeitet.  

Wegen (vermeintlicher) Einwanderungsabsichten werden die meisten Visaanträge, insbesondere für B-Visa , abgelehnt. An zweiter Stelle stehen (vorläufige) Ablehnungen aufgrund unzulänglicher Dokumentation . An dritter Stelle sind Ablehnungen wegen Falschangaben im Visumsantrag zu finden.

Insgesamt sollten Anträge für US-Visa sorgfältig vorbereitet werden. Eine Garantie für die Erteilung kann zwar niemand geben, die Risiken einer Ablehnung lassen sich aber durch sorgfältige Vorbereitung minimieren . Ausführliche Informationen zu den Ablehnungsgründen für US-Visa finden Sie in diesem Blogbeitrag .   

Wegen des Prinzips , dass jeder, der in den USA geboren wird, automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhält, stehen die USA der Einreise von schwangeren Frauen skeptisch gegenüber, gab und gibt es doch einen regelrechten „ Geburtstourismus “ in die USA. Bei der Beantragung des Visums muss im Zweifel gezeigt werden, dass der Zweck der Reise nicht ist, ein Kind in den USA auf die Welt zu bringen – außer es sprechen z.B. medizinische Gründe hierfür.

Wenn eine sichtlich schwangere Frau z.B. ein B-2-Touristenvisum beantragt, mit dem sie sich ohne Weiteres bis zu sechs Monate in den USA aufhalten kann, kann das zu Nachfragen des Konsulatsbeamten und ggf. alleine deshalb zu einer Ablehnung führen.

Wird ein Mann über seinen Arbeitgeber in die USA entsandt und beantragt hierfür ein Arbeitsvisum (z.B. eines der Kategorie E oder L ), sollte es bei der Erteilung des entsprechenden Visums an die schwangere Ehefrau grundsätzlich kein Problem geben. Am Ende entscheidet der US-Konsulatsbeamte aber nach seinem Eindruck und ganz nach seinem Ermessen . Ausführliche Informationen finden Sie auch in  diesem Blogbeitrag .  

Die Erlangung einer Greencard über die Lotterie („ Diversity Visa Program “) klingt simpler als es in der Praxis tatsächlich ist, denn genau so wie bei allen anderen Greencards erfolgt die Erlangung über ein mehrstufiges Verfahren .

Im ersten Schritt ist eine Registrierung erforderlich, die grundsätzlich keine Gebühren kostet. Registrierungen sind in der Regel nur während eines eng begrenzten Zeitraums , in der Regel im Herbst eines Jahres ( Oktober/November ) möglich. Die offizielle Webseite für die Registrierung finden Sie hier .

Wer im ersten Schritt ausgewählt worden ist, d.h. gewonnen hat, muss im zweiten Schritt das eigentliche Einwanderungsvisum beantragen . Hierfür ist ein separater Antrag erforderlich, der auch von den US-Behörden abgelehnt werden kann, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das heißt, nicht jeder, der im ersten Schritt gewinnt, wird allein deshalb auch schon ein Einwanderungsvisum bzw. eine Greencard erhalten.

Eine wesentliche Voraussetzung , ein Diversity Immigrant Visa zu erhalten, ist ein High-School-Abschluss bzw. ein vergleichbarer ausländischer Abschluss oder zwei Jahre Berufserfahrung in einem Bereich, der nach US-Recht mindestens eine zweijährige Ausbildung voraussetzt. 

Ausführliche und offizielle Informationen zur Greencard Lottery finden Sie z.B. hier .

Hinweis: Wir beraten nicht zur Greencard Lottery.  

Sie haben Fragen zum USA-Visum? Wir beraten Sie gern!

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Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!

Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.

Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition

Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.

Mitarbeiter entsenden mit dem L-1 Visum: Voraussetzungen für die „blanket petition“

Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.

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Special Visa Processing Procedures Pursuant to Section 306

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Congressional Testimony

Cuban Family Reunification Parole (CRFP) Program Appointments

List of U.S. Embassies and Consulates - K1-K3 Visas

U.S. Government Fact Sheet on Female Genital Mutilation or Cutting (FGM/C)

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Presidential Proclamation 9645 and the January 2020 Presidential Proclamation

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List of U.S. Embassies and Consulates

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Immigrant Visa Prioritization

USCIS Extends Suspension of Premium Processing Service for Religious Workers (R-1) Nonimmigrant Visa Classification

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U.S. Student Visas Reach Record Numbers in 2007

U.S. security officials will begin scanning all 10 fingerprints of most non-Americans traveling to the United States

Electronic Submission of Diversity Visa Lottery Applications

USCIS Centralizes Filing for H-2A Petitions

USCIS Field Office Adopts Teletech Call Appointment System For Filing Waiver of Inadmissibility Applications

Application Fees for Non-Immigrant Visas to Increase on January 1, 2008

Senior Advisors to Brief Press on the Latest Developments in Iraqi Refugee and Special Immigrant Visa Issues

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DHS Proposes Changes to Improve H-2A Temporary Agricultural Worker Program

Testimony of Stephen A. “Tony” Edson on U.S. House of Representatives, Committee on Science and Technology Subcommittee on Research and Science Education, House Committee on Science and Technology

Update: Biometric Changes for Re-entry Permits and Refugee Travel Documents

With All the Talk about Illegal Immigration, a Look at the Legal Kind

Latvia, Estonia Sign Deals with US on Visa-Free Travel

Fact Sheet: Changes to the FY2009 H-1B Program

USCIS Announces Interim Rule on H-1B Visas

USCIS Releases Preliminary Number of FY 2009 H-1B Cap Filings

USCIS Extends Comment Period for Proposed Change to H-2A Program

USCIS Runs Random Selection Process for H-1B Petitions

17-Month Extension of Optional Practical Training for Certain Highly Skilled Foreign Students

DHS Begins Collecting 10 Fingerprints from International Visitors at Hartsfield-Jackson Atlanta International Airport

Hague Convention on Intercountry Adoption Enters into Force

USCIS to Accept H-1B Petitions Sent to California or Vermont Service Centers Temporary Accommodation Made for FY 09 Cap-Subject H-1B Petitions

USCIS Revises Filing Instructions for Petition for Alien Relative

USCIS Announces Update for Processing Petitions for Nonimmigrant Victims of Criminal Activity

USCIS to Allow F-1 Students Opportunity to Request Change of Status

Immigration Tops Agenda at North American Summit

USCIS Issues Guidance for Approved Violence against Women Act (VAWA) Self-Petitioners

USCIS Modifies Application for Employment Authorization Previous Versions of Form I-765 Accepted until July 8, 2008

Overseas Education More Attainable for Chinese Students

New York Business Group Seeks Fewer Restrictions on Foreign Worker Visas

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The DS-160, Online Nonimmigrant Visa Application form, is for temporary travel to the United States, and for K (fiancé(e)) visas. Form DS-160 is submitted electronically to the Department of State website via the Internet. Consular Officers use the information entered on the DS-160 to process the visa application and, combined with a personal interview, determine an applicant’s eligibility for a nonimmigrant visa.

Visa applicants must submit a completed DS-160, Online Nonimmigrant Visa Application for all nonimmigrant visa categories, including applicants applying for K visas. ( Note:   For K visa cases in process at a U.S. Embassy or Consulate prior to October 7, 2013, review the limited exceptions explained in the FAQs below.) 

Review the Frequently Asked Questions for instructions about using the DS-160.

Access the online DS-160 by clicking: Consular Electronic Application Center website .

Important Notice to Visa Applicants: After you have completed the DS-160, you must take these next steps below:

  • Print and keep the DS-160 barcode page. (You will not need to print the full application.)
  • You must schedule a visa interview appointment.  (The U.S. Embassy or Consulate does not schedule an appointment for you.) Visit the  U.S. Embassy or Consulate  website where you will be interviewed for country-specific instructions.;
  • Pay the visa application processing fee . Review country-specific instructions on the  U.S. Embassy or Consulate  website.

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ESTA Formular

Mit dem USA Visum in die Vereinigten Staaten

Auf ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten, auf in die Vereinigten Staaten von Amerika. Die Frage ist... Welches Visum ist das Richtige - und benötigen Sie überhaupt ein Visum oder reicht ESTA?

Hier erfahren Sie, ob und welches Visum Sie für die Einreise in die USA benötigen, was es kostet und wie Sie es beantragen können.

> USA Visakategorie finden

Wann braucht man ein Visum für die USA als Deutscher?

Ein Visum für die USA ist nötig, wenn die Voraussetzungen zum visumfreien Reisen mit ESTA nicht erfüllt werden. Grundsätzlich benötigen deutsche Staatsbürger dank des Visa Waiver Programms kein Visum für einen USA Aufenthalt, wenn dieser z.B. 90 Tage nicht überschreitet und zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken oder zur Durchreise dient.

> ESTA Berechtigung prüfen

Schnelleinstieg

  • Welches Visum benötige ich?
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  • Visa Kategorien Liste
  • Wo kann ich das Visum beantragen?
  • Wie beantrage ich das Visum?
  • Wie lange dauert die Beantragung?
  • Welche Dokumente benötige ich?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

USA Visa Kategorien: Welches USA Visum brauche ich?

Für die Einreise in die USA gibt es eine Vielzahl an Visakategorien.

Welche Visakategorie in Ihrem Fall die richtige ist, richtet sich nach dem Anlass Ihres Aufenthalts in den USA. Je nachdem ob Sie z.B. Urlaub machen, Arbeiten oder Studieren sind unterschiedliche Visa erforderlich.

Um zu ermitteln, welche Visakategorie für Ihren Einreisewunsch die Passende ist, geben Sie Ihren Reisegrund in unseren USA Visum Finder ein und wir zeigen Ihnen die passende Visakategorie.

Die richtige Visakategorie für die problemlose Reise in die Staaten

Visa Kategorie finden

Die wichtigsten visakategorien im detail, geschäftsvisum (b1).

Dieses Visum ermöglicht Geschäftsreisenden einen befristeten Aufenthalt in die USA, um bestimmte berufliche Tätigkeiten ausführen zu können.

Die Eckdaten im Überblick

Gültigkeit:

Das B1 Geschäftsvisum ist je nach Sachlage bis zu zehn Jahre lang gültig und ermöglicht einen USA-Aufenthalt von maximal 180 Tagen, der am Stück oder in Intervallen durchgeführt werden kann.

Voraussetzungen:

Antragsteller müssen nachweisen, dass der Aufenthalt in den USA geschäftlichen Zwecken dient, temporär ist und genügend Bindungen zum Heimatland, finanzielle Mittel, ein fester Wohnsitz und ein bestehendes Arbeitsverhältnis außerhalb Amerikas vorhanden sind.

Gültiger, biometrischer Reisepass, Passfoto (ohne Brille), Einkommens- und/oder Vermögensnachweis, Schreiben des Arbeitgebers zum Reiseanlass, Miet- oder Arbeitsvertrag (in Deutschland)

Bearbeitungsdauer:

Das Geschäftsvisum wird dem Antragsteller in der Regel einige Tage nach dem Interview ausgestellt. Die Wartezeiten für Interviewtermine können stark variieren, daher sollte das B1 Visum spätestens vier bis sechs Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.

Kosten 144,00 €

Alle Informationen zum B1 Visum für Geschäftsreisende

Die visafreie Einreise mit ESTA ist für geschäftliche Zwecke möglich und kann eine schnellere und günstigere Alternative zum B1 Visum darstellen.

Mehr lesen: ESTA Voraussetzungen , USA Visum beantragen,

Touristenvisum (B2)

Das Touristenvisum ist für alle relevant, die aus privaten Zwecken für einen befristeten Zeitraum in die USA reisen möchten, z.B. um einen Urlaub zu machen oder sich medizinischbehandeln zu lassen.

Das B2 Touristenvisum ist je nach Sachlage bis zu zehn Jahre lang gültig und ermöglicht einen USA-Aufenthalt von maximal 180 Tagen, der am Stück oder in Intervallen durchgeführt werden kann.

Antragsteller müssen nachweisen, dass der Aufenthalt in den USA touristischen Zwecken dient, temporär ist und genügend Bindungen zum Heimatland, finanzielle Mittel sowie ein fester Wohnsitz außerhalb Amerikas vorhanden sind.

Gültiger, biometrischer Reisepass, Passfoto (ohne Brille), Einkommens- und/oder Vermögensnachweis, Schreiben zum Reiseanlass, Miet- oder Arbeitsvertrag (in Deutschland)

Das Touristenvisum wird dem Antragsteller in der Regel einige Tage nach dem Interview ausgestellt. Die Wartezeiten für Interviewtermine können stark variieren, daher sollte das B2 Visum spätestens vier bis sechs Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.

Alle Informationen zum Touristenvisum (B2)

Die visafreie Einreise mit ESTA ist für touristische Zwecke möglich und kann eine schnellere und günstigere Alternative zum B2 Visum darstellen.

Mehr lesen: ESTA Voraussetzungen

Transitvisum (C1/D)

Das Transitvisum ist ermöglicht Crewmitgliedern internationaler Fluggesellschaften oder(Kreuzfahrt-) Schiffen (C1-Visum) sowie Durchreisenden (D-Visum) einen befristetenUSA-Aufenthalt.

Das C1/D Visum ist je nach Sachlage bis zu zehn Jahre lang gültigund ermöglicht einen USA-Aufenthalt von maximal 180 Tagen, der am Stück oder in Intervallendurchgeführt werden kann.

Antragsteller müssen nachweisen, dass der Aufenthalt in den USAprivaten oder geschäftlichen Zwecken dient, temporär ist und genügend Bindungen zumHeimatland, finanzielle Mittel, ein fester Wohnsitz und ein bestehendes Arbeitsverhältnis außerhalb Amerikas vorhanden sind.

Gültiger, biometrischer Reisepass, Passfoto (ohne Brille), Einkommens-und/oder Vermögensnachweis, Schreiben zum Reiseanlass, Miet- oder Arbeitsvertrag (in Deutschland)

Das Transitvisum wird dem Antragsteller in der Regel einigeTage nach dem Interview ausgestellt. Die Wartezeiten für Interviewtermine können starkvariieren, daher sollte das C1/D Visum spätestens vier bis sechs Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.

Alle Informationen zum US Transitvisum

Die visafreie Einreise mit ESTA ist sowohl für private als auch für geschäftliche Anlässe möglich und kann eine schnellere und günstigere Alternative zum C1/D Visum darstellen.

Handelsvisum (E1)

Das Handelsvisum ist für Unternehmen, Selbstständige und Mitarbeiter in Führungspositionen interessant, die substanziellen Handel von Waren und Dienstleistungen aus denUSA betreiben möchten.

Grundsätzlich ist das E1 Visum für deutsche Staatsbürger je nach Größe des Unternehmens zwei bis fünf Jahre lang gültig und kann unter gewissen Voraussetzungenbeliebig oft verlängert werden.

Antragsteller müssen Staatsangehörige einer der Vertragsländer sein, die mit den USA ein Handelsabkommen beschlossen haben (Treaty Country). Ein regelmäßiger, substanziellerHandel mit den USA muss nachgewiesen werden, zudem ist die Schaffung von Arbeitsplätzen für US-Bürger notwendig. Mitarbeiter, die das E1 Visum beantragen, müssen dieselbe Staatsangehörigkeit wie das Unternehmen besitzen.

Gültiger, biometrischer Reisepass, Passfoto (biometrisch), Schreiben des Arbeitgebers zur Rolle des Antragstellers, Geschäftsplan, Steuererklärungen der letzten zweiJahre, Gewinnermittlung seit Jahresbeginn, Nachweis einer Eigentümerschaft, Nachweis über beträchtlichen Handel mit den USA, Kauf- oder Mietvertrag der Unternehmensimmobilie, Lebenslauf des Antragstellers

Wird das E1 Visum zum ersten Mal beantragt, kann von einer Bearbeitungszeit von etwa drei Monaten ausgegangen werden.

Kosten 184,00 €

Alle Informationen zum Handelsvisum (E1)

ESTA stellt keine langfristige Alternative zum E1 Handelsvisum dar, da ESTA für einen Aufenthalt von 90 Tagen begrenzt ist und das E2 Visum für einen längeren Aufenthalt in den USA vorgesehen ist. In Einzelfällen ist es sinnvoll, das Generalkonsulat zu kontaktieren.

Investorenvisum (E2)

Dieses Visum eignet sich für Personen, die Staatsangehörige einer der 80US-Vertragsstaaten sind und vorhaben, in den USA ein Unternehmen zu gründen undvorangegangene oder zukünftige Investition einer größeren Summe in die amerikanischeWirtschaft vorweisen können.

Grundsätzlich ist das E2 Visum für deutsche Staatsbürgerzwei bis fünf Jahre lang gültig und kann unter gewissen Voraussetzungen beliebigoft verlängert werden.

Antragsteller müssen dieselbe Staatsangehörigkeitwie die des Unternehmens besitzen und eine leitende Position ausführen, wobei einunbefristeter Arbeitsvertrag vorhanden sein muss. Die Staatsangehörigkeit muss einerder 80 Vertragsländer sein, die mit den USA ein Investitionsabkommen beschlossen haben (Treaty Country). Eine vorangegangene oder zukünftige Investition eines größeren Betrages in die USA sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen für US-Bürger ist unabdingbar.

Gültiger, biometrischer Reisepass, Passfoto (biometrisch),Schreiben des Arbeitgebers zur Rolle des Antragstellers, Geschäftsplan, Steuererklärungender letzten zwei Jahre, Gewinnermittlung seit Jahresbeginn, Nachweis einer Eigentümerschaft,Nachweis über Investitionen in die USA, Kauf- oder Mietvertrag der Unternehmensimmobilie, Lebenslauf des Antragstellers

Wird das E1 Visum zum ersten Mal beantragt,kann von einer Bearbeitungszeit von etwa drei Monaten ausgegangen werden.

Alle Informationen zum Investorenvisum

ESTA stellt keine langfristige Alternative zum E2 Investorenvisum dar,da ESTA für einen Aufenthalt von 90 Tagen begrenzt ist und das E2 Visum für einen längerenAufenthalt in den USA vorgesehen ist. In Einzelfällen ist es sinnvoll, das Generalkonsulat zu kontaktieren.

Studentenvisum (F1)

Das F1 Visum eignet sich für Personen, die in den USA ein Studium (F1) absolvieren möchten. Das Visum ermöglicht zudem Vollzeit-Sprachkurse und Austauschprogramme.

Das F1 Visum hingegen ist je nach Länge des Studiums für fünf Jahre gültig und kann nur unter speziellen Umständen verlängert werden. Zudem beinhaltetdas F1 Visum die sogenannte “Grace Period”, mit der 30 Tage vor Antritt des Studiums in die USA eingereist werden kann und nach Abschluss weitere 30 Tage Aufenthalt in den USA möglich sind.

Für das F1 Visum wird eine schriftliche Bewerbung bei der gewünschten Bildungseinrichtung benötigt. Zudem muss der Antragsteller über ausreichendfinanzielle Mittel verfügen und eindeutige Rückkehrintentionen vorweisen können.

Für das F1 Visum:

Gültiger, biometrischer Reisepass, biometrisches Passfoto, schriftliche Bewerbung bei einer SEVIS- Bildungseinrichtung, Certificate of Eligibility, Auslandskrankenversicherungsnachweis,Rückkehrnachweise, wie z.B. ein Rückflugticket.

Das F1-Visum wird dem Antragsteller in der Regel einige Tage nach dem Interview ausgestellt, Die Wartezeiten für Interviewtermine können stark variieren, daher sollte ein F1 Visum frühestmöglich beantragt werden.

Alle Informationen zum F1-Studentenvisum

ESTA stellt in diesem Fall keine Alternative dar, da ein Studium oder eine Weiterbildung mit der ESTA Reisegenehmigung nicht vorgesehen ist.

Mehr lesen: ESTA Voraussetzungen , USA Visum beantragen, Studium/Auslandssemester

Visum für hochqualifizierte Arbeitnehmer (H-1B)

Dieses Visum eignet sich für hochqualifizierte, ausländische Facharbeitskräfte, die für einen begrenzten Zeitraum für ein Unternehmen in den USA arbeiten möchten. Es werdenjährlich nur eine limitierte Anzahl an H-1B Visa bewilligt.

Wird das H-1B Visum zum ersten Mal beantragt, beträgt die maximale Aufenthaltsdauer drei Jahre. Es kann jedoch auf drei weitere Jahre verlängert werden,wobei die Gesamtaufenthaltsdauer von sechs Jahren nicht überschritten werden darf.

Ein konkretes Stellenangebot eines US-Unternehmens ist für dieses Visum essentiell, da es direkt vom Arbeitgeber beantragt wird. Der ausländischeArbeitnehmer muss mindestens einen Bachelorabschluss vorweisen können und in der Fachrichtung spezialisiert sein, in der er eingesetzt wird.

Für den Erstantrag: Gültiger, biometrischer Reisepass, Kopien der Universitätszeugnisse bzw. beruflicher Qualifikationen, Schreiben des vorherigen undzukünftigen Arbeitgebers über Details des Arbeitsverhältnisses, Gehaltsabrechnungen der aktuellen und letzten Beschäftigung, Lebenslauf

Aufgrund der starken Limitierung der H-1B Visa sollte es möglichst ab dem jährlichen Eröffnungstag (1. April) beantragt werden. Die Bearbeitungsdauernach Antragstellung beträgt ca. vier bis fünf Monate, kann jedoch je nach zuständigem Service Center variieren.

Kosten 171,00 €

Alle Informationen zum H-1B Visum für hochqualifizierte Arbeitnehmer

ESTA stellt in diesem Fall keine Alternative dar, da das H-1B Visum ein Arbeitnehmervisum ist, das auf einen langfristigen Aufenthalt in den USA ausgelegt ist. ESTA hingegen ist auf einen90-tägigen Aufenthalt begrenzt und ist nicht zur Aufnahme eine Tätigkeit bei einem US-Unternehmen vorgesehen.

Journalistenvisum (I)

Das Journalistenvisum (I-Visum) ist für ausländische Medienvertreter vorgesehen, die für einen begrenzten Zeitraum in den USA ihren Beruf ausüben möchten, während sie bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind.

Je nach Projektumfang ist das Visum zwischen einem und fünf Jahren gültig, wobei die maximale Aufenthaltsdauer von 365 Tagen nicht überschritten werden darf. Das mehrmalige Ein- und Ausreisen ist möglich.

Antragsteller müssen nachweisen, dass der Aufenthalt in den USA journalistischen Zwecken dient, temporär ist und genügend Bindungen zum Heimatland, finanzielle Mittel, ein fester Wohnsitz und ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Medienunternehmen außerhalb Amerikas vorhanden sind. Selbstständige und Freelancer können sich mithilfe von Honorarnachweisen qualifizieren.

Gültiger, biometrischer Reisepass, biometrisches Passfoto, Presseausweis, Schreiben des ausländischen Medienunternehmens

Das Journalistenvisum wird dem Antragsteller in der Regel einige Tage nach dem Interview ausgestellt. Die Wartezeiten für Interviewtermine können stark variieren, daher sollte das I-Visum spätestens vier bis sechs Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.

Alle Informationen zum Journalistenvisum (I)

Da journalistische Tätigkeiten nicht für Aufenthalte mit der ESTA Reisegenehmigung vorgesehen sind, stellt ESTA keine Alternative zum Journalistenvisum dar.

Praktikumsvisum (J1)

Das J1-Visum ist für Praktika und Trainings vorgesehen, die in den USA absolviert werdenund gesellschaftlichen und kulturellen Besonderheiten unterliegen. Auch Austauschprogrammeund Au-Pair Aufenthalte sind mit diesem Visum möglich.

Die Gültigkeit des J1-Visums ist vom jeweiligen Programm abhängigund kann sehr stark variieren. Während beispielsweise das Visum von Professoren undWissenschaftlern bis zu fünf Jahre gültig ist, ist die Aufenthaltsdauer von Au-Pairs undPraktikanten auf 12 Monate begrenzt. Für alle Kategorien trifft die sogenannte “Grace Period” zu,mit der 30 Tage vor Beginn des Programms in die USA eingereist werden kann und nach Abschluss weitere 30 Tage Aufenthalt in den USA möglich sind.

Die Voraussetzungen sind stark vom jeweiligen Programm abhängig,grundsätzlich müssen Antragsteller jedoch gute bis sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen können, einen festen Wohnsitz im Ausland haben und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.

Gültiger, biometrischer Reisepass, biometrisches Passfoto,Certificate of Eligibility, Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel, Sprachkenntnisbelege, Rückkehrnachweise, wie z.B. ein Rückflugticket.

Das J1-Visum wird dem Antragsteller in der Regel einigeTage nach dem Interview ausgestellt. Die Wartezeiten für Interviewtermine können stark variieren, daher sollte das J1-Visum möglichst frühzeitig vor Reiseantritt beantragt werden.

Alle Informationen zum J Visum für Praktikanten und Trainees

ESTA stellt in diesem Fall keine Alternative dar, da Praktika oder Trainings mit derESTA Reisegenehmigung nicht vorgesehen sind.

Visum für Verlobte und Ehepartner von US-Bürgern (K)

Das als Verlobtenvisum bezeichnete K1-Visum ist für Paare, die vorhaben, innerhalb von 90Tagen nach ihrer Verlobung in den USA zu heiraten, wobei einer der Beteiligten US-Bürger sein muss.

Dieses Visum ist zwar zeitlich auf 90 Tage begrenzt, findetinnerhalb dieses Zeitraums jedoch die Heirat der Beteiligten statt, ist ein unbegrenzterAufenthalt mit Hilfe der Green Card in den USA möglich.

Es ist zwingend notwendig, dass einer der Beteiligtenein US-Staatsbürger ist und spätestens 90 Tage nach Einreise eine Heirat stattfindet.Beide Parteien müssen rechtlich unverheiratet sein und die aufrichtige Absicht eines geplanten gemeinsamen Lebens haben.

Gültiger, biometrischer Reisepass, Geburtsurkunde, aktuelles,polizeiliches Führungszeugnis, Passfoto (ohne Brille), Nachweis einer kürzlich erfolgtenmedizinischen Untersuchung, I-129F Petition durch den US-Bürger

Nach Einreichung der Petition (Schritt 1) durch denUS-Bürger hat der Antragsteller vier Monate Zeit, um das K-1 Visum zu beantragen (Schritt 2).Die Bearbeitungsdauer nach dem ersten Schritt beträgt je nach zuständigem US Service Center sechs bis 16 Monate.

Kosten 238,00 €

Alle Informationen zum K-Visum für verlobte von US-Bürgern

ESTA stellt im Falle des K1- Visums keine Alternative dar, da das Heiraten einesUS-Bürgers in den USA mit einer ESTA Reisegenehmigung nicht vorgesehen ist und von den US-Behördensogar als Visabetrug verstanden werden kann.

Visum für firmeninterne Mitarbeiter (L1)

Das L1 Visum ist für Unternehmen ausgelegt, die Standorte in den USA und im Ausland habenund Mitarbeiter in höheren Positionen zwischen diesen beiden Standorten transferieren möchten.

Grundsätzlich ist das L1 Visum je nach Bestandsdauer des Unternehmenszwei bis fünf Jahre lang gültig und kann unter gewissen Voraussetzungen alle zwei Jahre aufbis zu sieben Jahre verlängert werden.

Der Antrag muss direkt vom US-Unternehmen gestellt werden,welches mindestens seit einem Jahr in den USA operiert. Der Mitarbeiter muss in einer leitenden osition im Unternehmen tätig sein und innerhalb der vorhergehenden drei Jahre mindestens ein Jahr lang für den US-Standpunkt des Unternehmens verantwortlich gewesen sein.

Gültiger, biometrischer Reisepass, biometrisches Passfoto,L1 Petition vom US-Unternehmen, Bestätigungsschreiben des US-Unternehmens über die offene Position,Kopie der Bestätigungsseite des DS 160 Formulars, Nachweis der Zahlung der L1 Visaantragsgebühr

Die reguläre Bearbeitungszeit des L1 Visums beträgtmehrere Monate, die mit Hilfe der kostenpflichtigen Premium Processing Option auf 15 Tagereduziert werden kann.

Alle Informationen zum L1 Visum für firmeninterne Mitarbeiter

ESTA stellt keine Alternative zum L1 Visum dar, da der Antragsteller u.a.von einem US-Unternehmen eingestellt und bezahlt wird, was gegen die Auflagen von ESTA verstößt.

Ausbildungsvisum (M1)

Das M1 Visum eignet sich für Personen, die in den USA eine Weiterbildung (M1) absolvieren möchten.

Das M1 Visum ist für maximal ein Jahr gültig und kanngegebenenfalls bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden. Darüber hinaus beinhaltet das M1 Visum die sogenannte “Grace Period”, mit der 30 Tage vor Antritt des Studiums oder der Weiterbildung in die USA eingereist werden kann und nach Abschluss weitere 30 Tage Aufenthalt in den USA möglich sind.

Für das M1 Visum wird ein Beteiligungsschreibeneiner nicht-akademischen Bildungseinrichtung benötigt, die eine Weiterbildung in Vollzeit bescheinigt. Ebenfalls muss der Antragsteller über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und eindeutige Rückkehrintentionen vorweisen können.

Für das M1 Visum:

Gültiger, biometrischer Reisepass, biometrisches Passfoto, Zusage einerSEVIS-Bildungseinrichtung, Certificate of Eligibility, finanzielle Belege und Rückkehrnachweise, wie z.B. ein Mietvertrag

Das M1-Visum wird dem Antragsteller in derRegel einige Tage nach dem Interview ausgestellt, es kann allerdings frühestens 120 Tage vor Weiterbildungsantritt gestellt werden. Die Wartezeiten für Interviewtermine können stark variieren, daher sollte ein M1 Visum frühestmöglich beantragt werden.

Alle Informationen zum Aus- und Weiterbildungsvisum für die USA

ESTA stellt in diesem Fall keine Alternative dar, da ein Studium odereine Weiterbildung mit der ESTA Reisegenehmigung nicht vorgesehen ist.

Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (O1)

Das O1-Visum eignet sich für Personen, die aufgrund ihrer herausragenden Talente undFähigkeiten in einem spezifischen Bereich für ein Unternehmen in den USA arbeiten möchten.

Wird das O1 Visum zum ersten Mal beantragt, beträgt diemaximale Aufenthaltsdauer drei Jahre. Es kann jedoch beliebig oft um ein weiteres Jahr verlängertwerden, sofern der Arbeitsplatz oder das Projekt in den USA nachweislich fortbesteht.

Das antragstellende US-Unternehmen muss nachweisenkönnen, dass die ausländische Person mit ihren überdurchschnittliche Kompetenzen und einerherausragenden Bildung eine große Bereicherung für das Unternehmen darstellt. Die Person muss zudem bereits zu den führenden Kräften der jeweiligen Branche gehören und international hohes Ansehen genießen.

Gültiger, biometrischer Reisepass, biometrisches Passfoto,Gutachten über außergewöhnliche Fähigkeiten, Bestätigungsschreiben des US-Unternehmens überdie offene Position

Da die Bearbeitung des Antrags in mehreren aufwändigenSchritten erfolgt, kann die Bearbeitungsdauer bis zu vier Monate betragen

Kosten 170,00 €

Alle Informationen zum Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (O)

ESTA stellt keine Alternative zum O1 Visum dar, da der Antragsteller u.a. von einemUS-Unternehmen eingestellt und bezahlt wird, was gegen die Auflagen von ESTA verstößt.

Visum für Sportler, Künstler und Entertainer (P)

Das P-Visum eignet sich für Personen und Gruppen, die im Bereich Kunst, Sport oder Entertainment arbeiten und im Rahmen ihrer Arbeit für einen begrenzten Zeitraum in den USA leben und arbeiten möchten. Es wird zwischen P1 (Sportler und Entertainer), P2 (Künstler) und P3 (Kulturdarsteller) unterschieden.

Wird das P-Visum zum ersten Mal beantragt, beträgt die maximale Aufenthaltsdauer ein Jahr. Bei Folgeanträgen wird es um ein weiteres Jahr verlängert. Eine Ausnahme stellt das P1 Visum dar, welches für fünf Jahre gültig ist und im Anschluss um fünf weitere Jahre verlängert werden kann.

Das antragstellende US-Unternehmen muss nachweisen können, dass die ausländische Person zu künstlerischen, sportlichen oder unterhaltenden Zwecken in die USA reist und eindeutige Rückkehrintentionen bestehen.

Gültiger, biometrischer Reisepass, biometrisches Passfoto, Bestätigungsschreiben des US-Unternehmens über die offene Position, bestätigte P-Petition

Die reguläre Bearbeitungszeit des P-Visums beträgt zwei bis vier Monate.

Alle Informationen zum P-Visum für Leistungssportler, Künstler und Entertainer

ESTA stellt keine Alternative zum P-Visum dar, da die ausländische Person u.a. von einem US-Unternehmen eingestellt und bezahlt wird, was gegen die Auflagen von ESTA verstößt.

USA Visum - Kosten

Wie viel kostet ein visum für die usa.

Gut zu wissen: Der Betrag für das jeweilige Visum wird immer in US-Dollar angezeigt. Der anfallende Betrag in Euro richtet sich nach dem aktuellen Wechselkurs.

Rückerstattung der US Visa Gebühr

Beachten Sie, dass es keine Garantie gibt, dass durch die Zahlung der Antrag zu Ihrem Visum genehmigt wird. Unabhängig vom Ausgang der Beantragung, ist eine Rückerstattung nicht möglich.

Wie und wann zahle ich die Gebühr für mein USA Visum?

Die Gebühr für ein Visum wird nach der Beantragung und vor der Vereinbarung des Interviews fällig und kann - auch bei einer Ablehnung - nicht erstattet oder auf eine andere Person übertragen werden. Dies ist ein weiterer Grund, sich gründlich mit den unterschiedlichen Visakategorien auseinander zu setzen.

USA Visum online bezahlen

Gezahlt werden kann der anfallende Betrag über die Webseite des Visa-Dienstleisters der US-Konsulate. Dazu muss ein Konto mit einem Profil erstellt werden. Über das Konto haben Sie dann die Möglichkeit die Gebühr für Ihr Visum zu begleichen und einen Termin zu vereinbaren. Stellen Sie sicher, dass Sie an dem ausgewählten Termin erscheinen können. Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann, muss unter Umständen die Antragsgebühr erneut entrichtet werden.

USA Visum - Zahlungsmöglichkeiten in der Übersicht

  • Debit-Karte (Terminvereinbarung sofort nach der Zahlung möglich)
  • SOFORT-Überweisung (Terminvereinbarung sofort nach der Zahlung möglich)
  • Online-Banküberweisung (Terminvereinbarung nach 13 Uhr am darauffolgenden Geschäftstag möglich, Zahlung muss vor 15 Uhr stattfinden)
  • Bareinzahlung bei einer Bank (Terminvereinbarung nach 13 Uhr am darauffolgenden Geschäftstag möglich, Zahlung muss vor 15 Uhr stattfinden)

Wichtig: Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Belegnummer, die für die Terminvereinbarung unbedingt benötigt wird. Lediglich mit dieser Belegnummer kann die Zahlung Ihrem Antrag zugeordnet werden. Daher ist es wichtig, diese Belegnummer zu notieren oder den Zahlungsbeleg auszudrucken und sicher bei den Unterlagen zu Ihrem Visum aufzubewahren. Vergessen Sie den Beleg oder die notierte Belegnummer auf keinen Fall bei Ihrem Interview im US-Konsulat.

Weitere Informationen: Wie funktioniert die Visa Beantragung?

USA Visum beantragen

Wo kann ich ein visum beantragen.

Der Visa Antrag kann online über die Webseiten des Visa-Dienstleisters der US-Konsulate oder direkt über das amerikanische Konsulat in Ihrer Nähe durchgeführt werden. Im Nachgang an die Beantragung ist immer ein persönliches Interview in einem US Konsulat nötig. US Konsulate gibt es in den Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig und München. Auch wenn Sie von außerhalb kommen, ist es erforderlich, dass Sie den Weg auf sich nehmen. Es führt nichts an dem Interview im Konsulat vorbei.

Auch aus diesem Grund verweisen wir auf die Möglichkeit zur visafreien Einreise durch ESTA. Dieses System für visumfreies Reisen erfordert solch ein Interview nicht, was Ihnen viel Zeit sparen kann.

Mehr lesen: Voraussetzungen

Hinweis: Wir beziehen uns im Folgenden auf die Beantragung von Nichteinwanderungsvisa, da die Einwanderung in die USA und das Einwanderungsvisum oder die Greencard noch ein Thema für sich sind.

USA Visum online beantragen oder im Generalkonsulat

Wie beantrage ich ein USA Visum?

Die Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums lässt sich in 6 Schritte aufteilen:

Schritt 1: Visakategorie Sie suchen sich die passende Visakategorie heraus und merken sich diese vor.

Schritt 2: DS-160-Formular Sie füllen das sogenannte DS-160-Formular aus und schicken dieses ab. Anschließend wird Ihnen eine Bestätigung mit der DS-160-Nummer bereitgestellt, die Sie für die Vereinbarung des Interviewtermins beim Generalkonsulat brauchen. Achten Sie darauf, dass beim Ausfüllen keine Fehler passieren, da Formulareinträge nach dem Abschicken nicht mehr korrigiert werden können.

Schritt 3: Antragsgebühr bezahlen Um die Beantragung für das Visum fortsetzen und einen Termin vereinbaren zu können, müssen Sie nun die Antragsgebühr bezahlen. Wie hoch die Antragsgebühr ausfällt, hängt von Ihrer Visakategorie ab. Die Bezahlung läuft online ab. Um die Antragsgebühr zu bezahlen, erstellen Sie ein Profil; notieren Sie sich außerdem die Belegnummer nach der Zahlung, da diese wichtig für das Generalkonsulat ist.

Schritt 4: Interviewtermin vereinbaren Wenn die Zahlung der Antragsgebühr abgeschlossen ist, loggen Sie sich in Ihr Profil ein. Dort ist nun die Option 'Termin vereinbaren' dazugekommen. Sie benötigen im Folgenden die Reisepassnummer und die DS-160-Nummer. Im Zuge der Terminvereinbarung werden Sie darüber unterrichtet, welche Dokumente zum Interview mitzubringen sind.

Schritt 5: Interview durchführen Begeben Sie sich zum vereinbarten Termin im Generalkonsulat und führen Sie alle angeforderten Dokumente mit sich. Andernfalls kann das Interview nicht stattfinden.

Schritt 6: Zustellung vom Visum Wenn Sie den Prozess erfolgreich durchlaufen haben und eine Zusage erhalten, müssen Sie nichts weiter tun. Das Visum wird an Ihre angegebene Postadresse geschickt und Sie können die Einreise nach Amerika antreten.

Schritt 7: Einreise Mit dem ausgestellten Visum können Sie nun Ihre Einreise nach Amerika vornehmen.

Tipp: Beachten Sie, dass die Ausstellung eines Visums je nach Kategorie etwas dauern kann. Man sollte sich also immer rechtzeitig darum kümmern.

Mehr lesen: Wie lange dauert es ein Visum für die USA zu beantragen?

Welche Voraussetzungen müssen für ein USA Visum erfüllt werden?

Normalerweise ist die Grundvoraussetzung erst einmal nur, dass alle Dokumente vorhanden sind und zum Interview im Konsulat mitgebracht werden. Wichtig ist auch, dass Sie sich grundsätzlich für die richtige Visakategorie entscheiden und auch nachweisen können, dass Ihre Reise zu dem entsprechenden Zweck stattfindet.

Davon abgesehen sollte auch beachtet werden, dass die Aufenthaltsdauer bei einem einfachen Touristenvisum oder Geschäftsvisum maximal 180 Tage am Stück betragen darf. Bei anderen Visa wird die Aufenthaltsdauer individuell nach Ihrer geplanten Reise festgelegt.

Mehr lesen: Wie lange gilt ein Visa für die USA?

Welche Dokumente brauche ich für das USA Visum?

Je nach Visakategorie, werden z.T. unterschiedliche Dokumente das Visum und die Einreise benötigt. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören immer:

  • Bestätigungsseite des Visum-Antragsformular (DS-160)
  • Bestätigungsschreiben für das Interview im Generalkonsulat
  • Zahlungsnachweis für die Antragsgebühr
  • Reisepass (muss nach der Rückkehr aus Amerika noch mindestens 6 Monate gültig sein, ansonsten bitte einen neuen Pass beantragen)
  • Passfoto nach internationalen Standards und Vorschriften (bitte einen Fotografen aussuchen, der sich mit der Materie auskennt)

Falls noch weitere oder andere Dokumente benötigt werden, wird man Sie darüber unterrichten.

Beachten Sie auch, dass Sie grundsätzlich nachweisen können, dass Ihre Reise zu dem entsprechenden Zweck Ihrer Visakategorie stattfindet. Bringen Sie so viele Nachweise wie möglich mit, wenn Sie zum Generalkonsulat gehen, z.B.:

  • Touristenvisum: Hotelbuchung in Amerika, Flugbuchung, Reisepläne
  • Transitvisum: Flugbuchung ins tatsächliche Reiseland, aus der der Zwischenstopp in Amerika als Zwischenstopp hervorgeht
  • Geschäftsvisum: Tickets und Besprechungen rund um den Geschäftstermin
  • Studentenvisum: Immatrikulationsbestätigung an einer amerikanischen Uni, Aufenthaltsplanungen (Hotels, Familie, Freunde, Studentenheim, …)
  • Visum für Künstler, Sportler, Entertainer: Planungen und Bestätigungen rund um die Tournee oder des einzelnen Auftritts, der einzelnen Tätigkeit
  • Praktikumsvisum: Unterschriebener Praktikumsvertrag, Aufenthaltsplanungen wie beim Studentenvisum

Ebenfalls nicht zu vergessen ist der Nachweis für die Rückreise oder Weiterreise in ein anderes Land, z.B. in durch ein Rückflugticket.

Wichtig: Kontrollieren Sie auch vor der Abreise noch einmal Ihre Unterlagen. Sollten Dokumente fehlen, wird es sehr wahrscheinlich zu Problemen bei der Einreise kommen, im schlimmsten Fall sogar zu einer Verweigerung der Einreise.

Was genau passiert beim Interview im Generalkonsulat?

Es gibt keinen Grund, sich Sorgen über das Interview beim Generalkonsulat zu machen. Es handelt sich um einen Termin mit einem Ablauf, den Sie von anderen Ämtern und Behörden kennen dürften.

Anders als bei anderen Ämtern, sind lediglich die Eingänge der Konsulate etwas besser gesichert, sodass nicht jeder das Grundstück und Haus betreten kann. Klingeln Sie an der Grundstückstür oder wenden Sie sich an den Pförtner, wenn einer anwesend ist. Sie erhalten dann weitere Instruktionen, wohin Sie sich begeben müssen.

Im Interview selbst beantworten Sie einfach die Fragen, die Ihnen gestellt werden. Antworten Sie ruhig und gelassen, seien Sie nicht nervös. Seien Sie sympathisch. Werden die Voraussetzungen erfüllt, sollte dem USA Visum und der Einreise nichts im Weg stehen und das Generalkonsulat sendet Ihr Visum nach dem Termin zu.

Wichtig: Falls Sie von außerhalb kommen, reisen Sie rechtzeitig an. Denken Sie auch unbedingt daran, alle geforderten Dokumente dabei zu haben.

Wie lange dauert es ein Visum für die USA zu beantragen?

Die Bearbeitungsdauer ist stark von der jeweiligen Visakategorie abhängig, sodass einige US-Visa nach nur wenigen Tagen oder Wochen ausgestellt werden, andere jedoch mehrere Monate Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zur Bearbeitungszeit bestimmter Visakategorien finden Sie hier: Liste der Visakategorien

Häufige Fragen zum USA Visum

Ist ein visum für die usa notwendig / kann man ohne visum in die usa.

Ein USA-Visum ist für deutsche Staatsangehörige aufgrund des Visa Waiver Programms und ESTA nicht notwendig, sofern die Reise aus touristischen oder geschäftlichen Gründen angetreten wird, nicht länger als 90 Tage dauertund ein Rück-oder Weiterreiseticket vorhanden ist.

Weitere Informationen: ESTA Voraussetzungen

Was ist ein Nichteinwanderungsvisum?

Ein Nichteinwanderungsvisum ermöglicht Reisenden einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in den USA. Es gibt eine große Auswahl an verschiedenen Visakategorien, die individuell auf die Aufenthaltsumstände angepasst sind. Mithilfe der ESTA-Einreisegenehmigung können lange Visa-Wartezeiten umgangen und ein visumfreier Aufenthalt ermöglicht werden.

Brauchen Minderjährige ein Visum für die USA?

Minderjährige benötigen ebenfalls eine Einreiseerlaubnis für die USA. In den meisten Fällen sollte aber kein Visum nötig sein, sondern nur die deutlich günstigere und schnellere Alternative der ESTA Genehmigung.

Weitere Informationen: ESTA Voraussetzungen , ESTA für Kinder

Wie lange gilt ein Visa für die USA / Wie oft darf man in die USA reisen?

Ein normales Nichteinwanderungsvisum für Touristen und Geschäftsreisende erlaubt eine Einreise und Aufenthaltsdauer von maximal 180 Tagen am Stück. Dafür kann man innerhalb der nächsten 10 Jahre uneingeschränkt wiederkommen (Ausreise und sofortige Wiedereinreise zählt nicht). Bei anderen Visa wird die Aufenthaltsdauer individuell nach Ihrer geplanten Reise festgelegt.

Was ist ein Einwanderungsvisum?

Ein Einwanderungsvisum, auch Greencard genannt, ermöglicht einen uneingeschränkten, langfristigen Aufenthalt in den USA. Um sich für ein Einwanderungsvisum zu qualifizieren, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Zu den Bedingungen gehören z.B. eine feste Arbeitsstelle in den USA, Familienmitglieder innerhalb der USA, Heirat mit einem US Staatsbürger, Investition in eine amerikanische Firma, Gründung einer Firma in Amerika oder auch ein GreenCard-Lotterie Gewinn.

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ESTA is an automated system that determines the eligibility of visitors to travel to the United States under the Visa Waiver Program (VWP) . Authorization via ESTA does not determine whether a traveler is admissible to the United States. U.S. Customs and Border Protection officers determine admissibility upon travelers’ arrival. The ESTA application collects biographic information and answers to VWP eligibility questions. ESTA applications may be submitted at any time prior to travel, though it is recommended that travelers apply as soon as they begin preparing travel plans or prior to purchasing airline tickets.

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Visum und Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Wenn du eine Reise in die Vereinigten Staaten planst, gibt es einige wichtige Visum- und Einreisebestimmungen, die du als deutscher Staatsbürger beachten musst. Dieser Artikel führt dich durch den Prozess der Visumantragstellung, erklärt das ESTA-Verfahren und bietet hilfreiche Tipps, um häufige Fehler zu vermeiden. Mit unseren Informationen wird deine Einreise in die USA so reibungslos wie möglich verlaufen. Erfahre alles, was du wissen musst, um gut vorbereitet dein amerikanisches Abenteuer zu beginnen.

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Grundlagen der Visumpflicht für Deutsche

Für die Einreise in die Vereinigten Staaten benötigen deutsche Staatsbürger ein Visum oder eine Genehmigung über das Visa Waiver Program (VWP), abhängig von Reisezweck und -dauer. Ein Touristenvisum (B-2) ist für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten erforderlich, wenn du als Tourist reisen oder Freunde und Familie besuchen möchtest. Geschäftsreisende (B-1) benötigen dieses Visum für kurzfristige Geschäftstätigkeiten. Für beide Visa-Arten ist ein persönliches Interview bei der US-Botschaft oder einem Konsulat erforderlich, das rechtzeitig vor der geplanten Reise vereinbart werden sollte.

Falls dein Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet und du dich für touristische oder bestimmte Geschäftszwecke in den USA aufhalten möchtest, kannst du eine Einreisegenehmigung über das ESTA (Electronic System for Travel Authorization) beantragen. Dieses System ist Teil des Visa Waiver Program und ermöglicht eine visumfreie Einreise. Die Genehmigung über ESTA muss mindestens 72 Stunden vor Abflug online beantragt werden und ist bei Genehmigung zwei Jahre gültig.

Schritte zur Beantragung eines US-Visums

Die Beantragung eines Visums für die Vereinigten Staaten ist ein mehrstufiger Prozess, der gut geplant sein sollte, um Verzögerungen und Probleme zu vermeiden. Hier sind die grundlegenden Schritte, die du befolgen musst:

Online-Antrag (Formular DS-160): Zunächst musst du das Online-Visumantragsformular DS-160 ausfüllen. Dieses Formular erfordert detaillierte Angaben zu deiner Person, deiner Reise und deinem Hintergrund. Nachdem du das Formular ausgefüllt hast, drucke die Bestätigungsseite aus, da du sie für dein Interview benötigst.

Termin vereinbaren: Nachdem du den DS-160 ausgefüllt hast, musst du einen Termin für ein persönliches Interview an der US-Botschaft oder einem Konsulat vereinbaren. Die Wartezeiten für Termine können variieren, daher ist es ratsam, dies so früh wie möglich zu tun.

Visumgebühr bezahlen: Vor dem Interview musst du eine nicht erstattbare Visumgebühr bezahlen. Die genauen Kosten können je nach Visumtyp variieren.

Unterlagen sammeln: Stelle sicher, dass du alle benötigten Unterlagen für dein Visum-Interview zusammen hast. Dazu gehören in der Regel dein Reisepass, die Bestätigungsseite des DS-160, Zahlungsbeleg der Visumgebühr, Fotos im geforderten Format und Nachweise über deine Reiseabsicht, wie z.B. Flugtickets und Hotelbuchungen.

Interview: Während des Interviews an der Botschaft oder dem Konsulat werden dir Fragen zu deiner Reise und deinem Hintergrund gestellt. Das Interview hat das Ziel zu bestätigen, dass du die Voraussetzungen für das Visum erfüllst.

Nach dem Interview wird dein Antrag geprüft und du erhältst eine Mitteilung über die Entscheidung. Wenn dein Visum genehmigt wird, wird es in deinen Reisepass eingeklebt und an dich zurückgesendet.

Offizielle Visa-Informationen der US-Regierung

  • Visa-Anforderungen des US-Außenministeriums Offizielle Informationen zu verschiedenen Visatypen, Antragsverfahren und Richtlinien.

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ESTA: Schneller Einreise für Touristen und Geschäftsreisende

Das ESTA (Electronic System for Travel Authorization) ist ein automatisiertes System, das die Berechtigung von Reisenden überprüft, unter dem Visa Waiver Program (VWP) ohne Visum in die USA einzureisen. Es ist ideal für deutsche Staatsbürger, die für touristische oder bestimmte Geschäftszwecke bis zu 90 Tage in den USA bleiben möchten. Hier sind die wichtigen Schritte und Tipps zur Beantragung von ESTA:

Online-Antrag stellen: Besuche die offizielle ESTA-Webseite und fülle den Online-Antrag aus. Du benötigst deinen gültigen Reisepass, eine Kreditkarte zur Zahlung der Antragsgebühr und deine Kontaktinformationen.

Informationen präzise eingeben: Achte darauf, alle Informationen korrekt und vollständig einzugeben, da Fehler im Antrag zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen können.

Antragsgebühr bezahlen: Die ESTA-Antragsgebühr muss während des Online-Verfahrens bezahlt werden. Nach der Bezahlung wird dein Antrag zur Überprüfung eingereicht.

Antragsstatus überprüfen: In der Regel erhältst du innerhalb von 72 Stunden eine Antwort auf deinen Antrag. Es ist möglich, deinen Status online zu überprüfen, indem du dich mit deiner Antragsnummer einloggst.

Genehmigung ausdrucken: Auch wenn es nicht obligatorisch ist, empfiehlt es sich, eine Kopie deiner ESTA-Genehmigung auszudrucken und sie auf deiner Reise mitzuführen.

ESTA App Screen big

Beantragen kannst du ESTA über die Offizielle Website für das Visa Waiver Program: Elektronisches System zur Reisegenehmigung (ESTA) oder über die offizielle App.

Offizielle ESTA APP

Die App kannst du dir hier herunterladen:

  • Apple App Store
  • Google Play Store

Es gibt auch Drittanbieter, die die Beantragung für dich übernehmen. Aber das ist immer mit Mehrkosten verbunden!

Weiter Infos zu ESTA:

Esta für die usa beantragen, global entry: beschleunigte einreise für vertrauenswürdige reisende.

Global Entry ist ein Programm des US-Zoll- und Grenzschutzes (CBP), das es vorab genehmigten, vertrauenswürdigen Reisenden ermöglicht, bei der Einreise in die USA schneller abgefertigt zu werden. Teilnehmer können automatisierte Kioske an ausgewählten Flughäfen nutzen, um den Einreiseprozess zu beschleunigen. Hier sind die wesentlichen Informationen über das Global Entry Programm:

Voraussetzungen zur Teilnahme: Um für Global Entry zugelassen zu werden, müssen Bewerber eine strenge Überprüfung durchlaufen, einschließlich einer Hintergrundkontrolle und eines Interviews bei einer Global Entry-Zulassungsstelle. Deutsche Staatsbürger, die am Visa Waiver Program teilnehmen, können sich ebenfalls für Global Entry bewerben.

Antragsprozess: Der Antrag beginnt online über das Trusted Traveler Program (TTP) Portal des CBP. Nach der Online-Bewerbung und der Zahlung der Antragsgebühr musst du auf die Genehmigung warten, um einen Interviewtermin zu vereinbaren.

Interview und biometrische Daten: Das Interview findet an einem Global Entry-Zulassungszentrum statt, in der Regel an einem großen US-Flughafen. Während des Interviews werden biometrische Informationen wie Fingerabdrücke und ein Foto gesammelt.

Nutzung der Kioske: Nach erfolgreicher Genehmigung erhalten Global Entry-Teilnehmer eine Karte und können bei der Einreise in die USA spezielle Kioske nutzen. An diesen Kiosken erfolgt die Passkontrolle elektronisch, und die Einreiseformalitäten sind oft in wenigen Minuten erledigt.

Gültigkeit und Erneuerung: Die Mitgliedschaft im Global Entry Programm ist fünf Jahre gültig und kann danach erneuert werden.

Das Global Entry Programm ist besonders vorteilhaft für häufige Reisende, die Zeit bei der Einreise in die USA sparen möchten. Durch die Verwendung von automatisierten Prozessen wird die Einreise nicht nur beschleunigt, sondern auch der Aufenthalt an überfüllten Grenzkontrollpunkten minimiert.

Global Entry App Screen big

Offizielle App des Global Entry Programm

Häufige fehler und wie man sie vermeidet.

Bei der Beantragung eines US-Visums oder einer ESTA-Genehmigung können kleine Fehler zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen führen. Um solche Probleme zu vermeiden, hier einige häufige Fehler und Tipps, wie du sie umgehen kannst:

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben: Sowohl bei der Visumantragstellung als auch bei der ESTA-Beantragung ist es entscheidend, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen. Überprüfe alle Daten mehrmals auf Tippfehler, besonders bei Namen, Passnummern und Adressen.

Falsche Dokumente: Stelle sicher, dass alle hochgeladenen oder vorgelegten Dokumente gültig und aktuell sind. Veraltete Dokumente oder solche, die die geforderten Kriterien nicht erfüllen, können zu Ablehnungen führen.

Zu späte Antragstellung: Visumanträge und ESTA sollten rechtzeitig gestellt werden. Für Visa empfiehlt es sich, mindestens drei Monate vor der geplanten Reise den Prozess zu beginnen. ESTA sollte mindestens 72 Stunden vor Abflug beantragt werden, aber idealerweise sobald die Reisepläne feststehen.

Nicht auf das Interview vorbereiten: Beim Visum-Interview ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Informiere dich über mögliche Fragen und habe alle notwendigen Unterlagen zur Hand. Mangelnde Vorbereitung kann als mangelndes Interesse oder als unzureichende Bereitschaft für die Einreise ausgelegt werden.

Annahme, dass ESTA eine Einreisegarantie ist: Ein genehmigtes ESTA berechtigt dich zur Anreise an einen US-Hafen oder Grenzübergang, bedeutet aber nicht automatisch die Einreiseerlaubnis. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Beamten der US-Grenzkontrolle, basierend auf deinem Interview und deiner Dokumentenprüfung.

Nützliche Links zum Thema Visum und Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

US-Botschaft und Konsulate in Deutschland

  • US-Botschaft in Berlin Hier finden sich Informationen zur Visumantragstellung, Terminvereinbarungen und weiterführende Hinweise zur Einreise in die USA.

Reisehinweise und Sicherheitsinformationen

  • Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für die USA, bereitgestellt vom Auswärtigen Amt.

Zollbestimmungen der USA

  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen der USA Informationen zu den Bestimmungen bei der Einfuhr von Waren in die USA.

Tipp: Flugpreise vergleichen!

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Insider-Tipps für die Visumbeantragung und Einreise in die USA

Frühzeitige Visumbeantragung: Plane die Beantragung deines Visums so früh wie möglich. In den Sommermonaten oder vor großen Feiertagen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Eine frühzeitige Beantragung kann Stress vermeiden und gibt dir mehr Sicherheit bei deinen Reisevorbereitungen.

Vorbereitung auf das Visum-Interview: Übe mögliche Fragen für das Visum-Interview. Häufige Fragen betreffen den Reisezweck, die Dauer des Aufenthalts und deine Bindungen in Deutschland. Eine gut vorbereitete und selbstsichere Antwort kann den Unterschied ausmachen.

Nutzung des Global Entry Programms: Wenn du häufig in die USA reist, lohnt sich die Investition in das Global Entry Programm. Die Zeitersparnis an den Flughäfen ist erheblich, besonders bei der Einreise in große US-Flughäfen wie JFK in New York oder LAX in Los Angeles , wo lange Warteschlangen üblich sind.

ESTA rechtzeitig beantragen: Auch wenn die Genehmigung oft innerhalb von Stunden kommt, beantrage dein ESTA mindestens 72 Stunden vor Abflug. Dies gibt dir ausreichend Puffer, falls es zu Verzögerungen oder der Notwendigkeit zusätzlicher Dokumente kommt.

Zusätzliche Dokumente bereithalten: Auch wenn sie nicht immer verlangt werden, kann es hilfreich sein, bei der Einreise Dokumente dabei zu haben, die deine Reiseabsichten unterstützen, wie z.B. eine Arbeitsbestätigung, eine Wohnungs- oder Eigentumsurkunde in Deutschland, oder eine Einladung von Freunden/Familie in den USA. Dies kann besonders nützlich sein, wenn du über das Visa Waiver Programm einreist.

Check der Passgültigkeit: Stelle sicher, dass dein Reisepass über die gesamte Dauer deines Aufenthalts in den USA gültig ist. Viele Reisende übersehen dieses Detail, was zu unerwarteten Problemen bei der Einreise führen kann.

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Häufige Fragen zu Visum und Einreisebestimmungen

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IMAGES

  1. Visum USA 2023 (ESTA): Alle Infos (Kosten, Optionen + Antrag)

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  2. Business and Tourist Visa

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  3. В-2 Tourist Visa

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  5. USA Visitor Visa / B2 Visa

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  6. B2 tourist visa for travel to the United States

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COMMENTS

  1. Visitor Visa

    Generally, a citizen of a foreign country who wishes to enter the United States must first obtain a visa, either a nonimmigrant visa for a temporary stay, or an immigrant visa for permanent residence. Visitor visas are nonimmigrant visas for persons who want to enter the United States temporarily for business (visa category B-1), for tourism (visa category B-2), or for a combination of both ...

  2. Visa-Gebühr: Wie viel kostet ein Visum für die USA?

    Visum USA: Grundlegendes zu den Kosten Alle Antragstellenden eines US-Visums sind dazu verpflichtet eine Visa-Gebühr an die US-amerikanischen Behörden zu zahlen. Doch wie viel kostet ein Visum für die USA? Die Antwort lautet: Es kommt ganz darauf an! Wie hoch die Antragsgebühren sind und wann sie gezahlt werden müssen, hängt nämlich immer davon ab, welche Visumkategorie beantragt wird.

  3. How to apply for or renew a U.S. tourist visa

    To visit the U.S. for tourism, business, or medical treatment, you may need a visitor (tourist) visa. Learn how to get or renew this nonimmigrant visa.

  4. Visa & ESTA

    Bestimmte internationale Reisende könnten für Reisen in die Vereinigten Staaten ohne Visum berechtigt sein, wenn sie die Bedingungen des visa-freien Reisen unter dem Visa Waiver Program erfüllen. Der Visabereich dieser Webseite handelt von US-Visa für ausländische Staatsbürger um in die Vereinigten Staaten zu reisen. Wenn Sie hier nicht finden was Sie suchen, besuchen Sie bitte Travel ...

  5. Visit the U.S. as a tourist

    To visit the U.S. as a tourist, learn about tourist visas, ESTA, I-94, and visa waivers. Learn how to extend your stay in the U.S.

  6. US Visa Application Fees

    In this article Applying for a US visa does not come for free. Instead, there are various US visa costs and US visa application fees that you must pay. How much is an American visa depends on the type of visa that you want to get and also the country you are from.

  7. Visa Fees

    Find information on the fees associated with different types of nonimmigrant visas, as well as available fee payment methods and conditions.

  8. Official ESTA Application Website, U.S. Customs and Border Protection

    WHO SHOULD APPLY? You are a citizen or eligible national of a Visa Waiver Program country. You are currently not in possession of a visitor's visa. Your travel is for 90 days or less. You plan to travel to the United States for business or pleasure. You want to apply for a new authorization for one person or a group of applications for two or more persons.

  9. U.S. Visas

    What is a U.S. Visa? A citizen of a foreign country who seeks to travel to the United States generally must first obtain a U.S. visa. Visas are placed in the traveler's passport, a travel document issued by the traveler's country of citizenship.

  10. Visas

    Find out how to apply for different types of visas to travel, study, work, or immigrate to the United States.

  11. How to apply for a U.S. Tourism or Visitor Visa (the B-2 visas)

    Nonimmigrant Visas For travel to the United States on a temporary basis, including tourism, temporary employment, study and exchange. Read More Immigrant Visas For foreign citizens who want to live permanently in the United States. Read More Visa Waiver Program The Visa Waiver Program (VWP) allows citizens of participating countries* to travel to the United States without a visa for stays of ...

  12. US ESTA 'visa': Everything you need to know

    Everything you need to know about applying for an ESTA, from how much it will cost and how long it takes to be approved to when you should renew it and when you need to consider applying for one.

  13. USA-Reise mit B-2 Visum: Alles zum Besuchervisum

    B-2 Besuchervisum für die USA: Voraussetzungen, Kosten, Antrag und Ablauf - alles zum Touristenvisum für die Vereinigten Staaten!

  14. Visum für die USA

    USA-Visum oder Greencard beantragen? Wir beantworten die häufigsten Fragen: Dauer des Antragsverfahrens, Kosten, Gültigkeitsdauer, Arbeitserlaubnis, Interview, Medical Exam etc.

  15. DS-160: Online Nonimmigrant Visa Application

    The DS-160, Online Nonimmigrant Visa Application form, is for temporary travel to the United States, and for K (fiancé (e)) visas. Form DS-160 is submitted electronically to the Department of State website via the Internet. Consular Officers use the information entered on the DS-160 to process the visa application and, combined with a personal ...

  16. USA Visum 2023

    Visum für die Einreise in die USA - Welches wird benötigt, welche Konditionen gelten und wo kann man es beantragen? Hier erfahren Sie alles über die Einreise in die USA per Visum.

  17. Electronic System for Travel Authorization

    Electronic System for Travel Authorization ESTA is an automated system that determines the eligibility of visitors to travel to the United States under the Visa Waiver Program (VWP). Authorization via ESTA does not determine whether a traveler is admissible to the United States. U.S. Customs and Border Protection officers determine admissibility upon travelers' arrival. The ESTA application ...

  18. USA Reisevorbereitung: Visum und Einreisebestimmungen für Deutsche

    Erfahre alles über die Visum- und Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger, die in die USA reisen möchten. Praktische Tipps für eine stressfreie Einreise.

  19. Official ESTA Application Website, U.S. Customs and Border Protection

    How do I get more information about the Visa Waiver Program? If I have a travel authorization through ESTA, do I need to fill out an I-94W? Under what circumstances should I apply for a visa instead of an ESTA? What are the passport requirements for travel under the Visa Waiver Program?

  20. Visas

    A citizen of a foreign country who seeks to travel to the U.S. generally must first obtain a U.S. visa, which is placed in the traveler's passport.

  21. Nonimmigrant Visa

    The first step in applying for a U.S. nonimmigrant visa is to complete your application. It takes approximately 90 minutes to do this. After you submit your application, you can move on to the next steps such as scheduling your interview. Learn about Types of Visas.

  22. Visas

    Visa Services. The U.S. Consulate General in Amsterdam is providing all immigrant and non-immigrant (NIV) visa services. Wait times for NIV appointments are lengthening due to increasing demand as we move into peak travel season. We sincerely regret any inconvenience these wait times may cause. You can help yourself to avoid unexpected delays ...

  23. Visas

    Visa applicants that have already scheduled an appointment using the Department of State existing scheduling system, should plan to attend their appointment. See our Directory of Visa Categories to determine which visa category might be appropriate for your purpose of travel to the United States.